Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Salzgitter: Fundsachen (IES:Salzgitter)

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Salzgitter

    ID: L100040_566257882

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2024

    Technisch geändert am 30.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - BürgerCenter

    Aktuelles

    Hier finden Sie Informationen zur Erreichbarkeit und zu Öffnungszeiten des BürgerCenters.

    Beschreibung

    Im BürgerCenter werden alle melderechtlichen Vorgänge bearbeitet. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personaldokumenten. Außerdem werden Ablichtungen oder Unterschriften amtlich beglaubigt, Fundsachen verwaltet sowie öffentliche Versteigerungen durchgeführt. Ergänzend werden Werbeartikel und Bücher über die Stadt sowie Eintrittskarten für städtische Veranstaltungen zum Kauf angeboten. Schließlich ist hier auch die zentrale Telefonvermittlung der Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle für den Bürger angesiedelt.

    Anschriften:

    Bürgercenter
    Rathaus
    Joachim-Campe-Str. 6-8
    38226 Salzgitter (Lebenstedt)

    Bürgercenter
    Außenstelle Salzgitter-Bad
    Marktplatz 11
    38259 Salzgitter (Bad)

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten BürgerCenter Lebenstedt: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 13.30 - 15.00 Uhr. Die Wartemarken werden am ServicePoint ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Öffnungszeiten BürgerCenter Salzgitter-Bad: Montag bis Freitag 8.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr. Die Wartemarken werden am Info-Schalter ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Die Termine für das Rathausgebäude in Salzgitter-Lebenstedt und das Kleine Rathaus in Salzgitter-Bad können können hier weiterhin online gebucht werden. Die Online-Terminvereinbarung finden Sie hier .

    Kontakt

    E-Mail: buergercenter@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8393812

    Telefon Festnetz: 05341 8392070

    Fax: 05341 8394916

    Fax: 05341 8394909

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2022

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefunden, Geldbörse, freilaufend, ausgesetzt, Hund, Portemonnaie, herrenlos, verloren, Fundsachen, Schlüssel, Handy, Fundsache, Fundbüro, Katze, Tierfund, Fundamt, Brille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024