Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Online-Dienst
Beantragung Führungszeugnis (BfJ)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Tarmstedt - Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04283 893-7915
Telefon Festnetz: 04283 893-7916
Fax: 04283 893-7908
E-Mail: meldeamt@tarmstedt.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Formulare
Hinweise für Tarmstedt: Einfaches Führungszeugnis beantragen
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Hier können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
- Die AusweisApp kann hier heruntergeladen werden.
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Hier können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
- Die AusweisApp kann hier heruntergeladen werden.
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Hier können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
- Die AusweisApp kann hier heruntergeladen werden.
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Hier können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
- Die AusweisApp kann hier heruntergeladen werden.
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis