Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Führungszeugnis Erteilung einfach

    Allgemeine Informationen

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • Einfaches Führungszeugnis nach § 30 BZRG
    • Erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG

    Beide Arten kann entweder zur Vorlage 

    • für private Zwecke (Beleg-Art N) oder 
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    verwendet werden.

    Rahmen
    Zu unterscheiden sind Führungszeugnisse, die für Sie als Privatperson nötig sind, z.B. für Ihren Arbeitgeber (Belegart N wird dem Antragsteller zugesandt.) und Führungszeugnisse, die für eine Behörde ausgestellt werden müssen (Belegart O wird der Behörde zugeschickt.).

    Verlauf
    Um ein Führungszeugnis zu beantragen ist es notwendig, dass Sie persönlich vorbei kommen und sich ausweisen können. Eine Vollmacht zur Beantragung wird nicht anerkannt.

    Des Weiteren muss die Belegart bekannt sein (siehe Rahmenbedingungen), da eine falsche Belegart dazu führen könnte, dass Sie noch ein Führungszeugnis beantragen müssen, das ebenfalls gebührenpflichtig ist.

    Der Antrag wird von der Gemeinde Neu Wulmstorf an die zuständige Bundesbehörde in Bonn weitergeleitet und nach etwa 14 Tagen wird entweder Ihnen (Belegart N) oder der Behörde (Belegart O) das Führungszeugnis zugeschickt.



    Allgemeine Informationen

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • Einfaches Führungszeugnis nach § 30 BZRG
    • Erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG

    Beide Arten kann entweder zur Vorlage

    • für private Zwecke (Beleg-Art N) oder
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    verwendet werden.

    Rahmen
    Zu unterscheiden sind Führungszeugnisse, die für Sie als Privatperson nötig sind, z.B. für Ihren Arbeitgeber (Belegart N wird dem Antragsteller zugesandt.) und Führungszeugnisse, die für eine Behörde ausgestellt werden müssen (Belegart O wird der Behörde zugeschickt.).

    Verlauf
    Um ein Führungszeugnis zu beantragen ist es notwendig, dass Sie persönlich vorbei kommen und sich ausweisen können. Eine Vollmacht zur Beantragung wird nicht anerkannt.

    Des Weiteren muss die Belegart bekannt sein (siehe Rahmenbedingungen), da eine falsche Belegart dazu führen könnte, dass Sie noch ein Führungszeugnis beantragen müssen, das ebenfalls gebührenpflichtig ist.

    Der Antrag wird von der Gemeinde Neu Wulmstorf an die zuständige Bundesbehörde in Bonn weitergeleitet und nach etwa 14 Tagen wird entweder Ihnen (Belegart N) oder der Behörde (Belegart O) das Führungszeugnis zugeschickt.



    Online-Dienst

    Termin im Bürgerservice

    ID: L100040_458997469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2022 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Führungszeugnis Erteilung einfach

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Ansprechpartner

    II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-0

    E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de

    E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Führungszeugnis Erteilung einfach

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
    • Für ein erweitertes Führungszeugnis wird ein Schriftstück der Stelle, die es haben möchte, benötigt.
    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
    • Für ein erweitertes Führungszeugnis wird ein Schriftstück der Stelle, die es haben möchte, benötigt.

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Fristen

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Führungszeugnis Erteilung einfach

    Bis das Führungszeugnis entweder bei Ihnen oder bei der Behörde vorliegt, dauert es ca. 10-14 Tage.

    Bis das Führungszeugnis entweder bei Ihnen oder bei der Behörde vorliegt, dauert es ca. 10-14 Tage.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)