Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Hinweise für Kirchdorf: Führungszeugnis

    Allgemeine Informationen

    Das Führungszeugnis, auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

    Man unterscheidet in einfache und erweiterte Führungszeugnisse, zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) oder für private Zwecke (Belegart N).

    Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise tätig sind oder tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).



    Allgemeine Informationen

    Das Führungszeugnis, auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

    Man unterscheidet in einfache und erweiterte Führungszeugnisse, zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) oder für private Zwecke (Belegart N).

    Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise tätig sind oder tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Samtgemeinde Kirchdorf

    ID: L100040_475753110

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2022

    Technisch geändert am 30.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04273 88-0

    Fax: 04273 88-47

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Hinweise für Kirchdorf: Führungszeugnis

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
    • bei erweiterten Führungszeugnissen ist eine schriftliche Aufforderung, z.B. vom Arbeitgeber, vorzulegen
    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
    • bei erweiterten Führungszeugnissen ist eine schriftliche Aufforderung, z.B. vom Arbeitgeber, vorzulegen

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Hinweise für Kirchdorf: Führungszeugnis

    Bearbeitungsdauer ca. 7-10 Tage

    Bearbeitungsdauer ca. 7-10 Tage

    Kosten

    Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Stichwörter

    criminal record certificate, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Bundeszentralregisterauszug, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Vorstrafen, Strafregisterauszug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024