Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Hinweise für Wedemark: Führungszeugnisse
ONLINE-Antrag Führungszeugnis: bitte informieren Sie sich auf der Seite des Bundesamtes für Justiz BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Ein amtliches Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Ein entsprechender Antrag ist bei der Meldebehörde, bei der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen.
Informationen rund um Führungszeugnisse erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz www.bundesjustizamt.de
Online-Dienst
Beantragung Führungszeugnis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Team Bürgerbüro und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Kfz-Angelegenheiten werden derzeit in der Gemeinde Wedemark nicht bearbeitet, weichen Sie bitte auf andere regionsangehörige Kommunen aus. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05130 581-0
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Hinweise für Wedemark: Führungszeugnisse
- Personalausweis oder Reisepass
- benötigen Sie das Führungszeugnis für eine Behörde, so bringen Sie bitte das Anforderungsschreiben mit, da diese Führungszeugnisse direkt der Behörde unter Angabe des Aktenzeichens und des Ansprechpartners zugestellt werden.
- Antrag zur Ausstellung eines Führungszeugnisses nach § 30 a BZRG (Näheres s. oben)
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Hinweise für Wedemark: Führungszeugnisse
Ein Führungszeugnis nach § 30 a BZRG bedarf eines Antrags der Stelle, die dieses Führungszeugnis einzusehen wünscht. Der Antrag ist vollständig von dieser Stelle auszufüllen (keine Leerfelder, die die betroffene Person dann selbst ausfüllen soll) und hat die Gesetzesgrundlage zu enthalten, die einen solchen Antrag begründet. Diese besondere Form des Führungszeugnisses kann sowohl für private wie für behördliche Zwecke gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.00 EUR
Hinweise für Wedemark: Führungszeugnisse
Bei Antragstellung zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Weitere Informationen
Hinweise für Wedemark: Führungszeugnisse
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
registrierte Straftaten, Strafregisterauszug, polizeiliches Führungszeugnis, criminal record certificate, Führungszeugnis Erteilung einfach, erweitertes Führungszeugnis, Vorstrafen, Bundeszentralregisterauszug