Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Hinweise für Sehnde: Führungszeugnis
Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis von Arbeitgebern als Nachweis der Unbescholtenheit vor der Arbeitsaufnahme eines neuen Arbeitnehmers verlangt.
Neben dem sogenannten Privatführungszeugnis gibt es noch ein sogenanntes Behördenführungszeugnis, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Anwendungsfälle hierfür sind etwa: Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis, Waffenschein).
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. In das Bundeszentralregister werden z. B. strafgerichtliche Entscheidungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, eingetragen. Allerdings verbleiben die Eintragungen nicht auf Dauer im Register, sondern werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht.
Das Führungszeugnis enthält einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Sind keine Eintragungen vorhanden, so steht im Führungszeugnis "Inhalt: Keine Eintragung"; dies bedeutet, dass sich die betreffende Person als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Neben den in einem Führungszeugnis für private Zwecke enthaltenen Eintragungen werden im Führungszeugnis für Behörden zusätzlich noch weitere Angaben (beispielsweise alle Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z. B. Der Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis) gemacht.
Führungszeugnisse werden für Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt.
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Führungszeugnis beantragen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Sehnde: Führungszeugnis
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt ihres Hauptwohnsitzes. Wenden Sie sich hier an das Bürgerbüro der Stadt Sehnde.
Der Antrag wird entgegengenommen und von dort zwecks Ausstellung digital an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Ansprechpartner
Für Sehnde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Hinweise für Sehnde: Führungszeugnis
Weiterhin muss der Geburtsname Ihrer Mutter bekannt sein.
Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden. Hier können Sie sich nicht durch Vollmacht vertreten lassen.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
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