Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Hinweise für Osterode am Harz: Führungszeugnis: Ausstellung
Wenn Sie in der Stadt Osterode am Harz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen. Bis zum 18. Lebensjahr ist auch der gesetzliche Vertreter antragsbefugt. Eine Bevollmächtigung einer dritten Person zur Antragstellung ist nicht zulässig.
Es gibt verschiedene Belegarten von Führungszeugnissen:
- Belegart N – für private Zwecke. Dieses Führungszeugnis wird Ihnen persönlich übersandt.
- Belegart O – zur Vorlage bei einer Behörde. Das Führungszeugnis wird unmittelbar der von Ihnen angegebenen Behörde zugeleitet. Sie müssen dazu die Bezeichnung und Anschrift der Behörde und die Geschäftsnummer bzw. den Verwendungszweck angeben.
- Belegart P – zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.
- Belegart OG – wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll.
- Belegart PG – wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.
Belegarten NE, NG, OE und PE – das erweiterte Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind. Der Antrag ist unter Vorlage einer schriftlichen Aufforderung, in der die Person (Stelle, Arbeitgeber, Träger), die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen, zu stellen.
Die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt durch die Bundeszentralregisterbehörde in Bonn; im Regelfall innerhalb von 10 - 14 Tagen nach Antragstellung.
Europäisches Führungszeugnis
In der Stadt Osterode am Harz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, können ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis beantragen, welches neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates gibt.
Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Mitgliedsstaat erteilt werden. Eine Übersetzung erfolgt dabei nicht. Hat der Herkunftsstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister erteilt, wird hierauf im Führungszeugnis hingewiesen.
Wenn Sie in der Stadt Osterode am Harz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen. Bis zum 18. Lebensjahr ist auch der gesetzliche Vertreter antragsbefugt. Eine Bevollmächtigung einer dritten Person zur Antragstellung ist nicht zulässig.
Es gibt verschiedene Belegarten von Führungszeugnissen:
- Belegart N - für private Zwecke. Dieses Führungszeugnis wird Ihnen persönlich übersandt.
- Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde. Das Führungszeugnis wird unmittelbar der von Ihnen angegebenen Behörde zugeleitet. Sie müssen dazu die Bezeichnung und Anschrift der Behörde und die Geschäftsnummer bzw. den Verwendungszweck angeben.
- Belegart P - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.
- Belegart OG - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll.
- Belegart PG - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.
Belegarten NE, NG, OE und PE - das erweiterte Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind. Der Antrag ist unter Vorlage einer schriftlichen Aufforderung, in der die Person (Stelle, Arbeitgeber, Träger), die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen, zu stellen.
Die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt durch die Bundeszentralregisterbehörde in Bonn; im Regelfall innerhalb von 10 - 14 Tagen nach Antragstellung.
Europäisches Führungszeugnis
In der Stadt Osterode am Harz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, können ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis beantragen, welches neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates gibt.
Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Mitgliedsstaat erteilt werden. Eine Übersetzung erfolgt dabei nicht. Hat der Herkunftsstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister erteilt, wird hierauf im Führungszeugnis hingewiesen.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
B1 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05522 318-0
Kontaktperson
Herr S. Janitz (Fachbereich Bürger - Bereich Bürgerservice)
Herr B. Kirschstein (Fachbereich Bürger - Bereich Bürgerservice)
Herr Waldmann (Fachbereich Bürger - Bürgerservice)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Formulare
Hinweise für Osterode am Harz: Führungszeugnis: Ausstellung
Führungszeugnis jetzt online beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.
Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis online im Internet beantragt.
Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkasten finden. Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags: „Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“ Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken. Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen besonders engagiert, sieht in der Online-Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Führungszeugnis jetzt online beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.
Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte - und dann ist es auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis online im Internet beantragt.
Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkasten finden. Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags: "Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland." Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken. Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen besonders engagiert, sieht in der Online-Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: "An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden."
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterode am Harz: Führungszeugnis: Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis