Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis

    Allgemeine Informationen

    Die Beantragung des Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen. Dies kann direkt online beim Bundesamtes für Justiz (BfJ) oder im Neuen Rathaus vor Ort erfolgen. Informationen zur Beantragung im Internet gibt es im Online-Portal des BfJ unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
    (Achtung Hinweis: Antragsstellung über andere Portale im Internet sind nicht seriös!)

    Für die Beantragung des Führungszeugnisses vor Ort im Neuen Rathaus oder in den Verwaltungsstellen, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.

    Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. 

    Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!

    Der unten angefügte Flyer gibt weitere Hinweise zur online Beantragung.

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Es ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

    Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:

    • Privates Führungszeugnis (Beleg-Art N) (z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
    • Behörden Führungszeugnis (Beleg-Art O) (zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
    • Erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010) nach §30a Bundeszentralregistergesetz für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind.
    • Europäisches Führungszeugnis (ab 31.08.2018) nach § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen

    Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Daten der Organisation
    • Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a Abs.1 BZRG vorliegen
    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
    • die gewünschte Belegart
    • ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll


    Allgemeine Informationen

    Die Beantragung des Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen. Dies kann direkt online beim Bundesamtes für Justiz (BfJ) oder im Neuen Rathaus vor Ort erfolgen. Informationen zur Beantragung im Internet gibt es im Online-Portal des BfJ unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
    (Achtung Hinweis: Antragsstellung über andere Portale im Internet sind nicht seriös!)

    Für die Beantragung des Führungszeugnisses vor Ort im Neuen Rathaus oder in den Verwaltungsstellen, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.

    Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.

    Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!

    Der unten angefügte Flyer gibt weitere Hinweise zur online Beantragung.

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Es ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

    Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:

    • Privates Führungszeugnis (Beleg-Art N) (z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
    • Behörden Führungszeugnis (Beleg-Art O) (zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
    • Erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010) nach §30a Bundeszentralregistergesetz für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind.
    • Europäisches Führungszeugnis (ab 31.08.2018) nach § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen

    Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Daten der Organisation
    • Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a Abs.1 BZRG vorliegen
    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
    • die gewünschte Belegart
    • ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll


    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_483163318

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hiroshimaplatz 1-4

    37083 Göttingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unter https://termin.goettingen.de können Sie einen Termin vereinbaren. Achtung! Geänderte telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 400-4044

    E-Mail: meldeamt@goettingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachdienst

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2010 (von: Stadt Göttingen Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Göttingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis

    • Vollendung des 14. Lebensjahres und der gesetzliche Vertreter
    • persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, Personalausweis, Reisepass.
    • Vollendung des 14. Lebensjahres und der gesetzliche Vertreter
    • persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, Personalausweis, Reisepass.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis

    Hinweis:

    Aktuell teilt das Bundesamt für Justiz mit, dass es aus technischen Gründen zu einer längeren Bearbeitungszeit von Führungszeugnissen kommt. Weitere Infos gibt es unter bundesjustizamt.de

    Hinweis:

    Aktuell teilt das Bundesamt für Justiz mit, dass es aus technischen Gründen zu einer längeren Bearbeitungszeit von Führungszeugnissen kommt. Weitere Infos gibt es unter bundesjustizamt.de

    Kosten

    Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis

    Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.

    Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)