Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis
Die Beantragung des Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen. Dies kann direkt online beim Bundesamtes für Justiz (BfJ) oder im Neuen Rathaus vor Ort erfolgen. Informationen zur Beantragung im Internet gibt es im Online-Portal des BfJ unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
(Achtung Hinweis: Antragsstellung über andere Portale im Internet sind nicht seriös!)
Für die Beantragung des Führungszeugnisses vor Ort im Neuen Rathaus oder in den Verwaltungsstellen, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.
Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!
Der unten angefügte Flyer gibt weitere Hinweise zur online Beantragung.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Es ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis (Beleg-Art N) (z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
- Behörden Führungszeugnis (Beleg-Art O) (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
- Erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010) nach §30a Bundeszentralregistergesetz für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind.
- Europäisches Führungszeugnis (ab 31.08.2018) nach § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Daten der Organisation
- Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a Abs.1 BZRG vorliegen
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
- die gewünschte Belegart
- ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll
Die Beantragung des Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen. Dies kann direkt online beim Bundesamtes für Justiz (BfJ) oder im Neuen Rathaus vor Ort erfolgen. Informationen zur Beantragung im Internet gibt es im Online-Portal des BfJ unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
(Achtung Hinweis: Antragsstellung über andere Portale im Internet sind nicht seriös!)
Für die Beantragung des Führungszeugnisses vor Ort im Neuen Rathaus oder in den Verwaltungsstellen, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.
Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!
Der unten angefügte Flyer gibt weitere Hinweise zur online Beantragung.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Es ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis (Beleg-Art N) (z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
- Behörden Führungszeugnis (Beleg-Art O) (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
- Erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010) nach §30a Bundeszentralregistergesetz für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind.
- Europäisches Führungszeugnis (ab 31.08.2018) nach § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Daten der Organisation
- Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a Abs.1 BZRG vorliegen
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
- die gewünschte Belegart
- ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll
Online-Dienst
Online-Terminvergabe
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Einwohnerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Unter https://termin.goettingen.de können Sie einen Termin vereinbaren. Achtung! Geänderte telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0551 400-4044
E-Mail: meldeamt@goettingen.de
Kontaktperson
Service-Hotline Einwohnermeldehalle
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis
- Vollendung des 14. Lebensjahres und der gesetzliche Vertreter
- persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, Personalausweis, Reisepass.
- Vollendung des 14. Lebensjahres und der gesetzliche Vertreter
- persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, Personalausweis, Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis
Hinweis:
Aktuell teilt das Bundesamt für Justiz mit, dass es aus technischen Gründen zu einer längeren Bearbeitungszeit von Führungszeugnissen kommt. Weitere Infos gibt es unter bundesjustizamt.de
Hinweis:
Aktuell teilt das Bundesamt für Justiz mit, dass es aus technischen Gründen zu einer längeren Bearbeitungszeit von Führungszeugnissen kommt. Weitere Infos gibt es unter bundesjustizamt.de
Kosten
Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Göttingen: Führungszeugnis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis