Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Einfaches Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Einfaches Führungszeugnis:
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.= Arbeit mit Schutzbefohlenen
Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
Bei einer persönlichen Beantragung im Bürgerbüro wird der Antrag von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Sie können gerne einen persönlichen Termin im Bürgerbüro buchen oder den Antrag online im Open Rathaus Portal der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld stellen.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Stadt Clausthal-Zellerfeld
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Clausthal-Zellerfeld - Sachgebiet Bürgerbüro, Standesamt & Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Montag - Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr nur nach vorheriger Terminabsprache!
Kontakt
Telefon Festnetz: 05323 931-0
Kontaktperson
Frau A. Freitag
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-440
Frau A. Funke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-447
Frau K. Kühl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-446
Herr N.-J. Mohldenke
Postanschrift
An der Marktkirche 8
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-448
Frau P. Weiser-Pfohl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-445
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Führungszeugnis Erteilung einfach
Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (Kinder- und Jugendarbeit) kann nur mit entsprechendem Schreiben unter Hinweis auf den o.g. Paragraphen des Arbeitgebers beantragt werden.
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Einfaches Führungszeugnis beantragen
Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (Kinder- und Jugendarbeit) kann nur mit entsprechendem Schreiben unter Hinweis auf den o.g. Paragraphen des Arbeitgebers beantragt werden.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Führungszeugnis Erteilung einfach
Bearbeitungsdauer: ca. 3 - 4 Wochen
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Einfaches Führungszeugnis beantragen
Bearbeitungsdauer: ca. 3 - 4 Wochen
Kosten
Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
Führungszeugnis Erteilung einfach, Bundeszentralregisterauszug, Vorstrafen, criminal record certificate, Strafregisterauszug, erweitertes Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, registrierte Straftaten