Führungszeugnis Erteilung einfachOnline erledigen

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

    Einfaches Führungszeugnis:

    Wird das Führungszeugnis für private Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

    Erweitertes Führungszeugnis

    Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.= Arbeit mit Schutzbefohlenen

    Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.

    Bei einer persönlichen Beantragung im Bürgerbüro wird der Antrag von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Sie können gerne einen persönlichen Termin im Bürgerbüro buchen oder den Antrag online im Open Rathaus Portal der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld stellen.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Clausthal-Zellerfeld

    ID: L100040_536967443

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Clausthal-Zellerfeld - Sachgebiet Bürgerbüro, Standesamt & Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Montag - Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr nur nach vorheriger Terminabsprache!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05323 931-0

    E-Mail: buergerbuero@clausthal-zellerfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Führungszeugnis Erteilung einfach

    Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (Kinder- und Jugendarbeit) kann nur mit entsprechendem Schreiben unter Hinweis auf den o.g. Paragraphen des Arbeitgebers beantragt werden.

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (Kinder- und Jugendarbeit) kann nur mit entsprechendem Schreiben unter Hinweis auf den o.g. Paragraphen des Arbeitgebers beantragt werden.

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Führungszeugnis Erteilung einfach

    Bearbeitungsdauer: ca. 3 - 4 Wochen

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Bearbeitungsdauer: ca. 3 - 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Stichwörter

    Führungszeugnis Erteilung einfach, Bundeszentralregisterauszug, Vorstrafen, criminal record certificate, Strafregisterauszug, erweitertes Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, registrierte Straftaten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de