Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

    Online-Dienst

    Führerschein: Ausstellung - ab 17 Jahren

    ID: L100040_489317554

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Osnabrück)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Osnabrück: begleitetes Fahren mit 17

    Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

    Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

    Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

    Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 13:00 Uhr Hinweis:  Nur nach Terminvereinbarung. Barzahlung nicht möglich, nur EC-Karte

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-30000

    Fax: 0541 501-63000

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@Lkos.de

    Internet

    Formulare

    Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
    Antrag Fahrerlaubnis (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2015 (von: Aßmus, Julia)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Menkhaus, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    • original Unterschrift auf Behördenvordruck

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

    • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    für Begleitpersonen:

    • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Hinweise für Osnabrück: begleitetes Fahren mit 17

    Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)