Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt - sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

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    Fahrerlaubnis - Bekanntgabe Fahrschulwechsel

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    32.12 - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    • original Unterschrift auf Behördenvordruck

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

    • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Original
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) im Original
    • Ausbildungsvertrag der Fahrschule
    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Link unten)
    • Einwilligungserklärung der Begleitperson(en) (siehe Link unten)

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    für Begleitpersonen:

    • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    Der Antrag auf das Begleitete Fahren mit 17 ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin.

    Online-Termin-Anmeldung bei der Fahrerlaubnisbehörde siehe Link unten.

    Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

    Die Fahrerlaubnisbehörde stellt eine sogenannte Prüfungsbescheinigung aus, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient und im Regelfall nach bestandener Führerscheinprüfung von der Technischen Prüfstelle ausgehändigt wird. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

    Nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres erhalten Sie Ihren Kartenführerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause übersandt.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    58,49 Euro sowie 7,30 Euro für jede Begleitperson

    Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre, Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English