Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse BOnline erledigen

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt - sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

    ID: L100040_473375010

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: begleitetes Fahren mit 17

    Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    Fax: 0551 525-180

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    • original Unterschrift auf Behördenvordruck

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

    • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    für Begleitpersonen:

    • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: begleitetes Fahren mit 17

    Im Landkreis Göttingen beträgt die Gebühr 52,40 € plus 8,30 € je einzutragende Begleitperson.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

    Hinweise für Radolfshausen: Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre, Begleitetes Fahren ab 17

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de