Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.
Ansprechpartner
Gemeinde Apen - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Apen, Markt
Linie:- Bus: 362,363,364,366,689
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04489 73-80
E-Mail: gemeinde@apen.de
Kontaktperson
Herr Rosendahl
Frau Siemer
Frau Beckmann
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29
BIC: BRLADE21LZO
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede
Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau A. Martin
Herr H. Schmidt
Frau A. Meyer-Dormann
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Windenergie, Landwirtschaftliche Flächen, Grabelandparzellen, Graben, Biogasanlagen, Bienenstände, Kleingärten