Flächennutzungsplan

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.

    Hinweise für Seevetal: Flächennutzungsplan

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er enthält die von der Gemeinde beabsichtigten Zielvorstellungen zur allgemeinen baulichen Entwicklung. Für alle Flächen im Gemeindegebiet stellt er dar, welche baulichen oder sonstigen Nutzungen beabsichtigt sind. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan besitzt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, welche gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Ein Flächennutzungsplan gilt i. d. R. 10 bis 15 Jahre, bis die Gemeinde einen neuen Flächennutzungsplan aufstellt.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er enthält die von der Gemeinde beabsichtigten Zielvorstellungen zur allgemeinen baulichen Entwicklung. Für alle Flächen im Gemeindegebiet stellt er dar, welche baulichen oder sonstigen Nutzungen beabsichtigt sind. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan besitzt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, welche gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Ein Flächennutzungsplan gilt i. d. R. 10 bis 15 Jahre, bis die Gemeinde einen neuen Flächennutzungsplan aufstellt.



    Online-Dienste

    Bauleitplanung

    ID: L100040_389369804

    Beschreibung

    Hier finden Sie alle Informationen zu aktuellen Planungen und geltendem Baurecht in der Gemeinde.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bauleitplanung

    ID: L100040_574578153

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

    Hinweise für Seevetal: Flächennutzungsplan

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

    Planungsabteilung der Gemeinde Seevetal

    Auf der Internetseite bzw. unter www.bauleitplanung.seevetal.de steht der Flächennutzungsplan einschließlich seiner aktuellen Änderungen zur Verfügung.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

    Planungsabteilung der Gemeinde Seevetal

    Auf der Internetseite bzw. unter www.bauleitplanung.seevetal.de steht der Flächennutzungsplan einschließlich seiner aktuellen Änderungen zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Bauplanungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2230

    E-Mail: l.jahreis@seevetal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2389

    E-Mail: f.knopp@seevetal.de

    E-Mail: j.fast@seevetal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Windenergie, Kleingärten, Biogasanlagen, Grabelandparzellen, Landwirtschaftliche Flächen, Bienenstände, Graben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)