Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
Hinweise für Hannover: Flächennutzungsplan
Vorbereitender Bauleitplan zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Landeshauptstadt Hannover
Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in Grundzügen dar. In generalisierter, nicht "parzellenscharfer" Weise enthält der Flächennutzungsplan im wesentlichen Bauflächen (z. B. Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche), Freiflächennutzungen (z. B. Kleingartenfläche, Waldfläche) und das Netz der örtlichen wie überörtlichen Hauptverkehrsstraßen.
Durch örtlich begrenzte Änderungsverfahren wird der Flächennutzungsplan den sich ändernden städtebaulichen Zielvorstellungen angepasst. Der Flächennutzungsplan ist grundsätzlich keine Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben.
Sämtliche Informationen zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover finden Sie über den ersten Link auf dieser Seite im Hannover-Geoinformationssystem (Hannover-GIS). Über den zweiten Link kommen Sie zu den Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren, an denen sich die Öffentlichkeit derzeit beteiligen kann. Die jeweiligen Änderungsverfahren werden ausführlich erläutert und von den einzelnen Seiten aus können Sie das Formular aufrufen, über das Sie direkt online eine Stellungnahme abgeben können.
Vorbereitender Bauleitplan zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Landeshauptstadt Hannover
Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in Grundzügen dar. In generalisierter, nicht "parzellenscharfer" Weise enthält der Flächennutzungsplan im wesentlichen Bauflächen (z. B. Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche), Freiflächennutzungen (z. B. Kleingartenfläche, Waldfläche) und das Netz der örtlichen wie überörtlichen Hauptverkehrsstraßen.
Durch örtlich begrenzte Änderungsverfahren wird der Flächennutzungsplan den sich ändernden städtebaulichen Zielvorstellungen angepasst. Der Flächennutzungsplan ist grundsätzlich keine Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben.
Sämtliche Informationen zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover finden Sie über den ersten Link auf dieser Seite im Hannover-Geoinformationssystem (Hannover-GIS). Über den zweiten Link kommen Sie zu den Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren, an denen sich die Öffentlichkeit derzeit beteiligen kann. Die jeweiligen Änderungsverfahren werden ausführlich erläutert und von den einzelnen Seiten aus können Sie das Formular aufrufen, über das Sie direkt online eine Stellungnahme abgeben können.
Online-Dienst
Flächennutzungsplan (Übersichtskarte)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.
Ansprechpartner
61.52 - Flächennutzung und Standortplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Flächennutzungsplan
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Grabelandparzellen, Landwirtschaftliche Flächen, Windenergie, Biogasanlagen, Bienenstände, Kleingärten, Graben