Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.

    Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.

    Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
    Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Samtgemeinde Emlichheim

    ID: L100040_486459450

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Emlichheim

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    49821 Emlichheim

    Hausanschrift

    Hauptstraße 24

    49824 Emlichheim

    Kontakt

    Fax: 05943 809-770

    Telefon Festnetz: 05943 809-0

    E-Mail: info@emlichheim.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Emlichheim - Ordnung, Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 24

    49824 Emlichheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    • Frau Anja Bergau
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809-210

      E-Mail: anja.bergau@emlichheim.de

    • Frau Julia ter Lüün
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809-110

      E-Mail: terlueuen@emlichheim.de

    • Yannis Tieneken
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809410

      E-Mail: tieneken@emlichheim.de

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
    • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Personalausweis
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • abgelegte Fischerprüfung, entweder
      • bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
      • wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
      • abgelegte Prüfung als Berufsfischer
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

    Kosten

    Abgabe 45.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

    Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

    Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Angelgenehmigung, Angelerlaubnis, Angeln, Fischen, Binnenfischerei, Angelschein, Sportangler, Fischereischein Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English