Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.

    Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.

    Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
    Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

    Hinweise für Wunstorf: Fischereischeine

    Allgemeine Informationen

    Wer in Niedersachsen die Fischerei in Küstengewässern oder auf der hohen See ausüben will, braucht einen Fischereischein. Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

    Allerdings benötigen Sie, wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein).

    Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.

    Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.



    Allgemeine Informationen

    Wer in Niedersachsen die Fischerei in Küstengewässern oder auf der hohen See ausüben will, braucht einen Fischereischein. Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

    Allerdings benötigen Sie, wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein).

    Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.

    Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.



    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro

    ID: L100040_487660837

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2023 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Wunstorf: Fischereischeine

    Sie haben in Wunstorf Ihren Wohnsitz? Dann wird Ihnen der Fischereischein im BürgerBüro unter Vorlage der notwendigen Unterlagen ausgestellt.

    Sie haben in Wunstorf Ihren Wohnsitz? Dann wird Ihnen der Fischereischein im BürgerBüro unter Vorlage der notwendigen Unterlagen ausgestellt.

    Ansprechpartner

    BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-400

    Fax: 05031 101-321

    E-Mail: BuergerBuero@wunstorf.de

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wunstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
    • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Personalausweis
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Hinweise für Wunstorf: Fischereischeine

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder 
    • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer 
    • Passbild 
    • Personalausweis 
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
    • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
    • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Personalausweis
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • abgelegte Fischerprüfung, entweder
      • bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
      • wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
      • abgelegte Prüfung als Berufsfischer
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

    Hinweise für Wunstorf: Fischereischeine

    Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

    Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

    Kosten

    Abgabe 45.0 EUR

    Hinweise für Wunstorf: Fischereischeine

    45,- €

    45,- €

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

    Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

    Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

    Hinweise für Wunstorf: Fischereischeine

    In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

    Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

    Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

    In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

    Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

    Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fischereischein Beantragung, Angelgenehmigung, Angeln, Binnenfischerei, Angelschein, Fischen, Sportangler, Angelerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)