Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
Beschreibung
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.
Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
- Neujahrstag,
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- der 1. Mai,
- Himmelfahrtstag,
- Pfingstmontag,
- der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
- der 31. Oktober, als Reformationstag,
- 1. Weihnachtstag,
- 2. Weihnachtstag.
Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.3 Allgemeines Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Böhm
Internet
Gemeinde Bad Rothenfelde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Kurmittelhaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gesundheutstherme/Freibad
Anzahl: 100 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, ZOB
Linie:- Bus: 466, 467, 475
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, Gesundheitstherme
Linie:- Bus: 466
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marita Bartholomé
Herr Jan Prövestmann (Abteilungsleitung)
Frau Iris Behmerburg-Olbricht
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: familien@bad-rothenfelde.de
Herr Stephan Breitzke
Frau Nadine Dreß
Frau Gabriele Eckelkamp
Frau Charline Focken
Herr Matthias Gruben
Frau Katja Kriete-Daniel
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: jugendzentrum@bad-rothenfelde.de
Frau Sabine Leclercq-Fröbel
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Fax: +49 5424 2218-129
Telefon Festnetz: +49 5424 2218-113
E-Mail: froebel@bad-rothenfelde.de
Herr Stefan Lönker
Herr Ulrich Lytze
Herr Stephan Nielsen
Frau Dr. Imke Panajotow-Pilz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 4759
Herr Axel Pfeiffer
Frau Marianne Poppenga
Herr Ulrich Priewe
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 399091
Herr Günter Rolf (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-162
Fax: +49 5424 223-196
E-Mail: rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Muharrem Sert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-189
Fax: +49 5424 223-194
E-Mail: sert@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Uwe Spriewald
Frau Cynthia Steenken
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 293856
Frau Sandra Warnecke
Frau Petra Warning-Schröder
Frau Carolin Wiemeyer
Frau Denise Windmann
Frau Anja Wolf
Hausanschrift
Fax: +49 5424 223-197
Telefon Festnetz: +49 5424 223-179
E-Mail: wolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007
Stichwörter
Sonntagsruhe