Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

    Voraussetzung

    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

    Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Erteilung - zur Fahrgastbeförderung

    Allgemeine Informationen

    Taxi: mindesten 21 Jahre

    Krankenkraftwagen: mindestens 19 Jahre



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_485340089

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

    Hinweise für Osnabrück: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

    Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0541 501-63000

    Telefon Festnetz: 0541 501-30000

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@Lkos.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung_August 2019

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Bruchmühlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Meller Strasse 17

    49328 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Buer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 7

    49328 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gesmold

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Else 6

    49326 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Neuenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottenheider Weg 10

    49326 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Oldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Osnabrücker Straße 167

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Riemsloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Herforder Straße 4

    49328 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wellingholzhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichendorffstraße 4

    49326 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Durchwahl Bürgeramt direkt: 05422/965-600

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
    • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

    Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Erteilung - zur Fahrgastbeförderung

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Gutachten einer Ärztin / Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten eienr Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.00 EUR

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.00 EUR

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.60 EUR

    Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Erteilung - zur Fahrgastbeförderung

    • 13,00 Euro für das polizeiliche Führungszeugnis sind im Bürgeramt/Bürgerbüro zu entrichten

    Die Gebühren für die Fahrerlaubnis entsprechen der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle und werden vom Landkreis Osnabrück per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Erteilung - zur Fahrgastbeförderung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Stichwörter

    Taxischein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Linienbus, Führerschein, Ortskenntnisprüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de