Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

    Voraussetzung

    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

    Hinweise für Bohmte: Führerschein

    Für die Bearbeitung der Führerscheine im Allgemeinen ist der Landkreis Osnabrück zuständig.

    Die Erstanträge für Bürger aus der Gemeinde Bohmte sind jedoch vor Ort in der hiesigen Kfz-Zulassung einzureichen.

    Die Umstellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist für Bürger aus der Gemeinde Bohmte hier zu erledigen.

    Mehr Informationen finden Sie unter

    Fahrerlaubnis: Erteilung

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis

    Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Für die Bearbeitung der Führerscheine im Allgemeinen ist der Landkreis Osnabrück zuständig.

    Die Erstanträge für Bürger aus der Gemeinde Bohmte sind jedoch vor Ort in der hiesigen Kfz-Zulassung einzureichen.

    Die Umstellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist für Bürger aus der Gemeinde Bohmte hier zu erledigen.

    Mehr Informationen finden Sie unter

    Fahrerlaubnis: Erteilung

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis

    Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Online-Dienste

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    ID: L100040_485340089

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Osnabrück)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    ID: L100040_566140980

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2024 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Osnabrück)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

    Hinweise für Osnabrück: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

    Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

    Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

    Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 13:00 Uhr Hinweis:  Nur nach Terminvereinbarung. Barzahlung nicht möglich, nur EC-Karte

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-30000

    Fax: 0541 501-63000

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@Lkos.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung_August 2019

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2015 (von: Aßmus, Julia)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Menkhaus, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitsgemeinde Bohmte - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Um Ihre Wartezeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!

    Terminvereinbarung online 

    Adresse

    Hausanschrift

    Bremer Straße 4

    49163 Bohmte

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2023 (von: Webservice, Gemeinde Bohmte)

    Technisch geändert am 17.04.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bohmte)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
    • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Hinweise für Osnabrück: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxischein, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Linienbus, Ortskenntnisprüfung, Fahrerlaubnis für Mietwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)