Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

    Voraussetzung

    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

    Hinweise für Osnabrück: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

    Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-30000

    Fax: 0541 501-63000

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@Lkos.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung_August 2019

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
    • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.00 EUR

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.00 EUR

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.60 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis für Mietwagen, Führerschein, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Ortskenntnisprüfung, QSKommune, Taxischein, Fahrerlaubnis für Linienbus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English