Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Hinweise für Nienburg (Weser): Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Ersterteilung
Wenn Sie bis zu 8 Personen gewerblich befördern müssen oder einen Krankenwagen führen wollen, benötigen Sie einen speziellen Führerschein zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr oder Krankenkraftwagen.
Der Führerschein wird für fünf Jahre ausgestellt.
Falls Sie noch nicht im Besitz des neuen Kartenführerscheines sind, muss dieser im Zuge der Antragstellung mit ausgestellt werden.
Wenn Sie erstmalig einen Taxi - Schein beantragen, müssen Sie vor der Erteilung zusätzlich eine Ortskundeprüfung ablegen. Dies erfolgt nach Terminabsprache in den Räumen des Straßenverkehrsamtes. Zusätzlich zu den o. g. Kosten wird in diesem Fall noch eine Gebühr i.H.v. 30,70 € fällig, die am Prüfungstag zu entrichten ist.
Verlängerung
Für die Verlängerung eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung werden ebenfalls die o.g. Unterlagen benötigt, allerdings muss das Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners, bzw. einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung erst ab dem 60. Geburtstag erstellt werden.
Die Antragstellung sollte ca. 6 Wochen vor Ablauf erfolgen.
Ersterteilung
Wenn Sie bis zu 8 Personen gewerblich befördern müssen oder einen Krankenwagen führen wollen, benötigen Sie einen speziellen Führerschein zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr oder Krankenkraftwagen.
Der Führerschein wird für fünf Jahre ausgestellt.
Falls Sie noch nicht im Besitz des neuen Kartenführerscheines sind, muss dieser im Zuge der Antragstellung mit ausgestellt werden.
Wenn Sie erstmalig einen Taxi - Schein beantragen, müssen Sie vor der Erteilung zusätzlich eine Ortskundeprüfung ablegen. Dies erfolgt nach Terminabsprache in den Räumen des Straßenverkehrsamtes. Zusätzlich zu den o. g. Kosten wird in diesem Fall noch eine Gebühr i.H.v. 30,70 € fällig, die am Prüfungstag zu entrichten ist.
Verlängerung
Für die Verlängerung eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung werden ebenfalls die o.g. Unterlagen benötigt, allerdings muss das Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners, bzw. einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung erst ab dem 60. Geburtstag erstellt werden.
Die Antragstellung sollte ca. 6 Wochen vor Ablauf erfolgen.
Online-Dienst
Online-Terminvereinbarung Führerschein- und Zulassungsstelle
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Landkreis Nienburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr
Kontakt
173.1 Team Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Täglich 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Zusätzlich: Dienstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniel
Frau Bleich
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Hinweise für Nienburg (Weser): Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxischein, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, QSKommune, Fahrerlaubnis für Linienbus, Ortskenntnisprüfung, Fahrerlaubnis für Mietwagen