Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

    Voraussetzung

    • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

    Allgemeine Informationen

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen oder im Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.



    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

    Allgemeine Informationen

    Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen oder im Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.



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    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    32.12 - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
    • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
    • Gutachten eines Augenarztes
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
    • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

      • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
      • bisheriger nationaler Führerschein
      • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als zwei Jahre 
      • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als ein Jahr
      • ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original, nicht älter als ein Jahr

      zusätzlich für Krankenkraftwagen:

      • Erste-Hilfe-Nachweis
       

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

      • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
      • bisheriger nationaler Führerschein
      • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als zwei Jahre
      • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als ein Jahr
      • ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original, nicht älter als ein Jahr

      zusätzlich für Krankenkraftwagen:

      • Erste-Hilfe-Nachweis

    Formulare

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

    • ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
    • Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B
      • Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre
      • Ausnahme für Krankenkraftwagen: Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr
    • Mindestalter 21 Jahre (außer bei Krankenkraftwagen)
    • Mindestalter 19 Jahre bei Krankenkraftwagen

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

    • ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
    • Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B
      • Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre
      • Ausnahme für Krankenkraftwagen: Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr
    • Mindestalter 21 Jahre (außer bei Krankenkraftwagen)
    • Mindestalter 19 Jahre bei Krankenkraftwagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

    Der Antrag auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.

    Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen oder Sie richten Ihren Terminwunsch per E-Mail an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de.

    Da Sie die Gewähr dafür bieten müssen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, fordern wir bei Antragstellung ein aktuelles Führungszeugnis für Sie an.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

    Der Antrag auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.

    Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen oder Sie richten Ihren Terminwunsch per E-Mail an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de.

    Da Sie die Gewähr dafür bieten müssen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, fordern wir bei Antragstellung ein aktuelles Führungszeugnis für Sie an.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

    •   61,10 Euro

    Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

    • 59,90 Euro

    Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Ortskenntnisprüfung, Taxischein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, QSKommune, Führerschein, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Linienbus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024