Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen oder im Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen oder im Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
-
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
- bisheriger nationaler Führerschein
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als ein Jahr
- ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original, nicht älter als ein Jahr
zusätzlich für Krankenkraftwagen:
- Erste-Hilfe-Nachweis
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
-
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
- bisheriger nationaler Führerschein
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als ein Jahr
- ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original, nicht älter als ein Jahr
zusätzlich für Krankenkraftwagen:
- Erste-Hilfe-Nachweis
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
- Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B
- Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre
- Ausnahme für Krankenkraftwagen: Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr
- Mindestalter 21 Jahre (außer bei Krankenkraftwagen)
- Mindestalter 19 Jahre bei Krankenkraftwagen
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
- Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B
- Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre
- Ausnahme für Krankenkraftwagen: Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr
- Mindestalter 21 Jahre (außer bei Krankenkraftwagen)
- Mindestalter 19 Jahre bei Krankenkraftwagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Der Antrag auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.
Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen oder Sie richten Ihren Terminwunsch per E-Mail an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de.
Da Sie die Gewähr dafür bieten müssen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, fordern wir bei Antragstellung ein aktuelles Führungszeugnis für Sie an.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Der Antrag auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.
Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen oder Sie richten Ihren Terminwunsch per E-Mail an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de.
Da Sie die Gewähr dafür bieten müssen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, fordern wir bei Antragstellung ein aktuelles Führungszeugnis für Sie an.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.0 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.0 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.6 EUR
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- 61,10 Euro
Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- 59,90 Euro
Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Ortskenntnisprüfung, Taxischein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, QSKommune, Führerschein, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Linienbus