Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Diese Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber das 21. Lebensjahr (beim Führen von Krankenwagen das 19. Lebensjahr) vollendet hat. Außerdem muss eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren (beim Führen von Krankenwagen mindestens 1 Jahr) mit der Klasse B nachgewiesen werden. Sofern der Bewerber noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines ist, muss dieser ebenfalls beantragt werden (siehe unter Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein).
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.
Ansprechpartner
Für Kreis Göttingen (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Folgende Unterlagen werden bei der Ersterteilung benötigt:
- Antrag für Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Führungszeugnis
- Nachweis über den Besitz der Kl. B
- Augenärztliches Gutachten
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" beziehungsweise ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung
- Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Allgemeinmedizin)
- Bei Fahrgastbeförderung mit Krankenwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Nachweis über die bestandene Ortskundeprüfung bei Taxen; bei Mietwagen und Krankenwagen ist die Ortskundeprüfung nur notwendig, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat
Folgende Unterlagen werden bei einer Verlängerung benötigt:
- Antrag für Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Führungszeugnis
- Augenärztliches Gutachten
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung, sofern die Antragstellerin/der Antragsteller das 60. Lebensjahr vollendet hat
- Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Allgemeinmedizin)
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses: Abgabe 13.00 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Abgabe 38.00 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 42.60 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Mietwagen, Führerschein, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Ortskenntnisprüfung, QSKommune, Taxischein, Fahrerlaubnis für Linienbus