Fahrerlaubnis: Erweiterung
Beschreibung
In jedem Fall müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie eine bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Klasse erweitern möchten.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie eine bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Klasse erweitern möchten.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen. Online-Anmeldung für einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde Link siehe unten.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen. Online-Anmeldung für einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde Link siehe unten.
Ansprechpartner
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
- ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45x35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
- bisheriger nationaler Führerschein
- Erste-Hilfe-Nachweis; mindestens neun Unterrichtseinheiten. Der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe gilt unbefristet.
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt), nicht älter als zwei Jahre
Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) , nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45x35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
- bisheriger nationaler Führerschein
- Erste-Hilfe-Nachweis; mindestens neun Unterrichtseinheiten. Der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe gilt unbefristet.
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt), nicht älter als zwei Jahre
Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) , nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr
Voraussetzungen
- Inhaber einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
- 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
- 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
- in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
- nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.
Fristen
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Die Bearbeitung dauert etwa sechs bis acht Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Die Bearbeitung dauert etwa sechs bis acht Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erweiterung einer Fahrerlaubnis
45,10 Euro
zusätzlich für vorläufige Fahrberechtigung: 11,20 Euro
Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
43,90 Euro
zusätzlich für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro
Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Fahrerlaubnis, neu Klasse, Erweiterung, Führerschein, Fahrerlaubniserweiterung