Fahrerlaubnis Erweiterung

    Fahrerlaubnis: Erweiterung

    Beschreibung

    In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
     

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie eine bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Klasse erweitern möchten.



    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis - Bekanntgabe Fahrschulwechsel

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    Sprache

    Deutsch

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    Fahrerlaubnisbehörde: Termin buchen

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    Deutsch

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    Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Der Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen. Online-Anmeldung für einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde Link siehe unten.

    Ansprechpartner

    32.12 - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Personalausweis
    • ggf. Kopie des Führerscheines
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
      • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
      • Sehtest
    • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Nachweis Erste Hilfe
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen
      • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Für alle Klassen:

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45x35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • bisheriger nationaler Führerschein
    • Erste-Hilfe-Nachweis; mindestens neun Unterrichtseinheiten. Der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe gilt unbefristet.
    • Ausbildungsvertrag der Fahrschule
    • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.

    Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt), nicht älter als zwei Jahre

    Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:

    • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) , nicht älter als zwei Jahre
    • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr

    Voraussetzungen

    • Inhaber einer Fahrerlaubnis
    • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
    • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
    • erforderliches Mindestalter erreicht:
      • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
      • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
      • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
      • 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
    • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
    • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
    • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
    Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
    Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
    Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
    Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Der Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.

    Fristen

    • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
    • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Die Bearbeitung dauert etwa sechs bis acht Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    43,90 Euro

    zusätzlich für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro

    Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Erweiterung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubniserweiterung, neu Klasse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de