Fahrerlaubnis ErteilungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis: Erteilung

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis - Bekanntgabe Fahrschulwechsel

    ID: L100040_537960304

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    Deutsch

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    Fahrerlaubnisbehörde: Termin buchen

    ID: L100040_537960305

    Beschreibung

    Informieren Sie sich hier zu den Termin Möglichkeiten

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    Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten

    ID: L100040_530642974

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    Deutsch

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover oder die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover  - siehe Links unten.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.12 - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Stadt Hannover - 32.11.1 - Bürgeramt Bemerode

    Adresse

    Hausanschrift

    Bemeroder Rathausplatz 1

    30539 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-33301

    E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

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    Stadt Hannover - 32.11.2 - Bürgeramt Döhren

    Adresse

    Hausanschrift

    Peiner Str. 9

    30519 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-49147

    E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

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    Technisch geändert am 10.06.2024

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    Deutsch

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    Stadt Hannover - 32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Meldaustr. 25-27

    30419 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-47599

    E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de

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    Technisch geändert am 10.06.2024

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    Stadt Hannover - 32.11.4 - Bürgeramt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindener Marktplatz 1

    30449 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-43973

    E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de

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    Stadt Hannover - 32.11.5 - Bürgeramt Aegi

    Adresse

    Hausanschrift

    Aegidientorplatz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-42394

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

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    Stadt Hannover - 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park

    Adresse

    Hausanschrift

    Lister Str. 10

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-48202

    E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

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    Stadt Hannover - 32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Anne-Stache-Allee 7

    30459 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-49582

    E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de

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    Technisch geändert am 10.06.2024

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    Stadt Hannover - 32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmstr. 15

    30657 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-48116

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de

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    Technisch geändert am 10.06.2024

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    Stadt Hannover - 32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-32787

    E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Eignungsnachweise
      • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • Sehtest
      • für Klasse C1, C1E, C und CE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
      • für Klasse D1, D1E, D und DE:
        • Erste-Hilfe-Nachweis
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
        • Gutachten über besondere Anforderungen
        • Führungszeugnis der Belegart "0"

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Für alle Klassen:

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • Erste-Hilfe-Nachweis im Original
    • Ausbildungsvertrag der Fahrschule

    Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) im Original

    Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:

    • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original
    • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original

    Hinweis zur Ablegung der praktischen Prüfung

    Ab 1. April 2021 kann die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Fahrzeugen mit Automatikgebetrieben beschränkt wird. Voraussetzung dafür ist, dass während der praktischen Fahrschulausbildung mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Die Fahrschule muss bescheinigen, dass die Fahrschülerin oder der Fahrschüler in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

    Bitte kreuzen Sie bei Nutzung dieser Möglichkeit in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an, dass Sie die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen haben möchten.

    Diejenigen, die die gesamte Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren und anschließend ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe nutzen, kreuzen bitte die Eintragung der Schlüsselzahl 78 an.

    Sofern Sie die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen, müssen Sie keine weiteren Angaben machen. Sie dürfen anschließend sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe führen.

    Voraussetzungen

    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist

    Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes in der Landeshauptstadt Hannover
    • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
    • Es darf keine Fahrerlaubnis dieser Klassen vorliegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt ist.

    Detaillierte Informationen finden Sie hier:
    Fahrerlaubnisklassen auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

    Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis kann in den Bürgerämtern und in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Den Termin für eine persönliche Antragstellung können Sie direkt online buchen (siehe Link unten).

    Die Antragstellung sollte vor Beginn der Fahrschulausbildung erfolgen.

    Fristen

    Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    • Antragsgebühr: 44,70 - 73,30 Euro

      Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.

    Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung von Anträgen für die Ersterteilung von Fahrerlaubnissen erfolgt ausschließlich in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    erste Fahrerlaubnis beantragen, Führerschein Erstantrag, Fahrerlaubnis: Erteilung, Führerschein, Fahrerlaubnis: Ausstellung, Fahranfänger, erster Führerschein, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de