Fahrerlaubnis: Erteilung
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
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Fahrerlaubnis: Erteilung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Ersterteilung und Erweiterung 2 Ert
Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.
Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Eignungsnachweise
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Ersterteilung und Erweiterung 2 Ert
für alle Klassen:
- Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der zu erweiternde Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
zusätzlich bei Klasse A, A1, A2, AM, B, BE, T, L:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe"
zusätzlich bei Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe"
nur für Klasse D, DE, D1, D1E:
- Führungszeugnis der Belegart "O" (muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden und wird unmittelbar der Führerscheinstelle zugesandt)
- bei Ersterteilung bzw. ab dem 50. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch/psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
für alle Klassen:
- Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der zu erweiternde Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
zusätzlich bei Klasse A, A1, A2, AM, B, BE, T, L:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe"
zusätzlich bei Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe"
nur für Klasse D, DE, D1, D1E:
- Führungszeugnis der Belegart "O" (muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden und wird unmittelbar der Führerscheinstelle zugesandt)
- bei Ersterteilung bzw. ab dem 50. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch/psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Ersterteilung und Erweiterung 2 Ert
Ersterteilung der Fahrerlaubnis ohne Probezeit (Klassen M, L, S und T): 43,90 Euro
Ersterteilung der Fahrerlaubnis mit Probezeit: 44,70 Euro
Ersterteilung der Fahrerlaubnis ohne Probezeit (Klassen M, L, S und T): 43,90 Euro
Ersterteilung der Fahrerlaubnis mit Probezeit: 44,70 Euro
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Ausstellung, Führerschein Erstantrag, Führerschein, erster Führerschein, erste Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung, Fahranfänger