Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung
Beschreibung
Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufs- bzw. Weiterbildungsbezeichnung in den sogenannten Gesundheitsfachberufen aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder für die Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung bei folgenden Berufen zuständig (abschließende Aufzählung):
- Altenpfleger/-in
- Anästhesietechnische/r Assistent/-in
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
- Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
- Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme oder Fachkraft Frühe Hilfen – Familiengesundheitspflege
- Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
- Fachkraft für onkologische Pflege
- Fachkraft für psychiatrische Pflege
- Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
- Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention in der Pflege
- Fachkraft für pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Logopäde/Logopädin
- Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Assistent/-in in der Funktionsdiagnostik
- Operationstechnische/r Assistent/-in
- Orthoptist/-in
- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologe/Podologin
Für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung, im Ausland abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildungen, der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland, dem Verlust von Berufs- oder Weiterbildungsurkunden oder der Anzeige von Dienstleistungserbringungen wenden Sie sich gerne an uns.
Hinweise für Stade: Gesundheitsfachberufe: Hebammen
Medizinalberufeaufsicht
Mit Inkrafttreten des Nds. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) wurde die Medizinalberufeaufsicht des Gesundheitsamtes aufgehoben.
Die Aufsicht durch das Gesundheitsamt besteht somit nur noch für die Heilpraktiker und die Hebammen, da diese in den Spezialgesetzen (Heilpraktikergesetz und Nds. Hebammengesetz) geregelt ist.
Hebammenwesen
Für Hebammen besteht nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (NHebG) vom 19.02.2004 eine Fortbildungs- und Meldepflicht.
Das Gesundheitsamt überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen. Die Hebammen haben dem Gesundheitsamt jederzeit auf Verlangen Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit zu geben, soweit dies zur Ausübung der Aufsicht erforderlich ist.
Sie sind verpflichtet, sich über die für die Ausübung ihres Berufes geltenden Vorschriften zu unterrichten und in höchstens dreijährigem Abstand an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Hebammen haben dem Gesundheitsamt unaufgefordert schriftlich anzuzeigen:
-
- den Beginn der Berufsausübung und dabei die Berufsurkunde vorzulegen
-
- die Beschäftigungsart und deren Änderungen
-
- den Ort und die Anschrift der beruflichen Niederlassung sowie deren Änderungen
-
- die Sicherstellung der Möglichkeit zum Empfang von Nachrichten
-
- alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen
-
- die Anzahl der jährlich geleiteten außerklinischen Geburten einschließlich der außerklinisch begonnenen, aber in einer Klinik beendeten Geburten
-
- jährlich die Teilnahme an der Qualitätssicherung für außerklinische Geburtshilfe, Schwangerschaftsbetreuung und Wochenpflege
-
das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung unter Vorlage einer Kopie des Versicherungsnachweises und
- die Beendigung der Berufsausübung
Für die jährlichen Meldungen wurde vom Nds. Ministerium ein Meldebogen entworfen, der jeweils für das vorangegangene Jahr bis zum 31.01. des laufenden Jahres ausgefüllt und dem Gesundheitsamt zugeleitet wird.
Medizinalberufeaufsicht
Mit Inkrafttreten des Nds. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) wurde die Medizinalberufeaufsicht des Gesundheitsamtes aufgehoben.
Die Aufsicht durch das Gesundheitsamt besteht somit nur noch für die Heilpraktiker und die Hebammen, da diese in den Spezialgesetzen (Heilpraktikergesetz und Nds. Hebammengesetz) geregelt ist.
Hebammenwesen
Für Hebammen besteht nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (NHebG) vom 19.02.2004 eine Fortbildungs- und Meldepflicht.
Das Gesundheitsamt überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen. Die Hebammen haben dem Gesundheitsamt jederzeit auf Verlangen Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit zu geben, soweit dies zur Ausübung der Aufsicht erforderlich ist.
Sie sind verpflichtet, sich über die für die Ausübung ihres Berufes geltenden Vorschriften zu unterrichten und in höchstens dreijährigem Abstand an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Hebammen haben dem Gesundheitsamt unaufgefordert schriftlich anzuzeigen:
-
- den Beginn der Berufsausübung und dabei die Berufsurkunde vorzulegen
-
- die Beschäftigungsart und deren Änderungen
-
- den Ort und die Anschrift der beruflichen Niederlassung sowie deren Änderungen
-
- die Sicherstellung der Möglichkeit zum Empfang von Nachrichten
-
- alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen
-
- die Anzahl der jährlich geleiteten außerklinischen Geburten einschließlich der außerklinisch begonnenen, aber in einer Klinik beendeten Geburten
-
- jährlich die Teilnahme an der Qualitätssicherung für außerklinische Geburtshilfe, Schwangerschaftsbetreuung und Wochenpflege
-
das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung unter Vorlage einer Kopie des Versicherungsnachweises und
- die Beendigung der Berufsausübung
Für die jährlichen Meldungen wurde vom Nds. Ministerium ein Meldebogen entworfen, der jeweils für das vorangegangene Jahr bis zum 31.01. des laufenden Jahres ausgefüllt und dem Gesundheitsamt zugeleitet wird.
Online-Dienst
Erlaubniserteilung - Feststellung der Gleichwertigkeit - Dienstleistungserbringung in Gesundheitsfachberufen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
- Nds. Landesamt für Soziales, Jugend & Familie
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 – 15 – 0
Telefax: 04131-15-3296
E-Mail: 4SL3@ls.niedersachsen.de
www.soziales.niedersachsen.de
Telefonische Erreichbarkeiten nur montags bis donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr - freitags und an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen nur zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr. Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 15-0
Fax: 04131 15-3295
E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Nähere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Bei inländischer Ausbildung: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/gesundheitsfachberufe/erlaubniserteilung-in-gesundheitsfachberufen-208579.html
Bei einer inländischen Weiterbildung: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/weiterbildung_in_gesundheitsfachberufen/weiterbildungen-in-gesundheitsfachberufen-208477.html
Bei einer ausländischen Aus- oder Weiterbildung: Anerkennungsverfahren von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Unterlagen
- https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/gesundheitsfachberufe/erlaubniserteilung-in-gesundheitsfachberufen-208579.html
- https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/weiterbildung_in_gesundheitsfachberufen/weiterbildungen-in-gesundheitsfachberufen-208477.html
- https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/anerkennungsverfahren_von_im_ausland_abgeschlossenen_ausbildungen/anerkennungsverfahren-von-im-ausland-abgeschlossenen-ausbildungen-101995.html
Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsisches Gesetz über Berufsbezeichnungen, Weiterbildung und Fortbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBG)
- Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV)
- Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG)
- Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten
- Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten
- Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten
- Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz
- Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
- Gesetz über den Beruf des Logopäden
- Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz
- Gesetz über technische Assistenten in der Medizin
- Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten
- Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
- Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hinweise für Stade: Gesundheitsfachberufe: Hebammen
Die jährlichen Meldungen der Hebammen sind dem Gesundheitsamt spätestens zum 31.01. des Folgejahres zuzuleiten.
Die jährlichen Meldungen der Hebammen sind dem Gesundheitsamt spätestens zum 31.01. des Folgejahres zuzuleiten.
Kosten
Sie erhalten einen entsprechenden Gebührenbescheid. Es fallen unterschiedliche Gebühren an:
- Eine Erlaubniserteilung kostet Sie gemäß der Niedersächsischen Gebührenordnung immer 53,00 Euro.
- Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland oder Ersatzerlaubnisse werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Sie müssen mit Kosten zwischen 53,00 und 100,00 Euro rechnen.
- Haben Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung im Ausland absolviert fallen zusätzliche Gebühren für die Gleichwertigkeitsprüfung (Feststellungsbescheid) an. Die Höhe der Gebühr für einen Feststellungsbescheid richtet sich immer nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Bei einer Feststellung einer automatischen "EU-Gleichwertigkeit" nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes oder Hebammengesetzes müssen Sie mit Kosten von ca. 60,- Euro rechnen. Nur für den Bereich der Pflege: Bei einer freiwilligen Verzichtserklärung betragen die Kosten für einen Feststellungsbescheid ca. 100,- Euro. In allen anderen Verfahren müssen Sie mit Kosten in Höhe von ca. 200,- Euro rechnen. Damit Ihre Ausbildung inhaltlich bewertet werden kann, können externe fachliche Gutachten erforderlich sein. Die zentrale Gutachtenstelle in Bonn erhebt derzeit pro Gutachten eine Gebühr in Höhe von 515,- Euro. Diese Kosten werden durch uns verauslagt, müssen von Ihnen aber – zusätzlich zu den Gebühren des Feststellungsbescheides – erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass Bearbeitungsgebühren auch bei einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages ganz oder teilweise anfallen können. Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands und existiert auch keine Rechnungsadresse in Deutschland, müssen Sie damit rechnen, dass die Auslagen für erforderliche Gutachten sowie die ungefähren Kosten des Verfahrens durch Sie im Voraus zu entrichten sind und eine Antragsbearbeitung erst nach Zahlungseingang erfolgen wird. Kosten für Übersetzungen, Ausgleichsmaßnahmen etc. sind ebenfalls durch Sie zu tragen, können von uns aber nicht beziffert werden.
Gebühr ab 53.0 EUR bis 100.0 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Gesundheitsfachberufe: Hebammen
- jählicher Meldebogen für HebammenMeldebogen gem. HebG Stand 08.01.2020
- jählicher Meldebogen für HebammenMeldebogen gem. HebG Stand 08.01.2020
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 03.05.2013
Stichwörter
Pharmazeutisch-technische Assistentin, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Logopäde, Hebamme, Logopädin, Krankenschwester, Podologe, Krankenpflegerin, Masseur und medizinischer Bademeister, Lehrkraft für das Hebammenwesen, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Fachkraft für operative und endoskopische Pflege, Gesundheitspflegerin, Fachkraft für psychiatrische Pflege, Physiotherapeutin, Fachkraft für onkologische Pflege, Kinderkrankenpflegerin, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Fachkraft für Leistungsaufgaben in der Pflege, Pflegedienstleiterin, Lehrkraft für Pflege, Fachkraft für ambulante Pflege, Orthoptistin, Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Diätassistent, Altenpflegerin, Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung, Heilerziehungspflegerin, Podologin, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Ergotherapeutin, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische Radiologieassistentin, Entbindungspfleger, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
Metainformation
- Ursprungsportal: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung
- Ursprungsportal: Gesundheitsfachberufe: Hebammen in Stade
- Ursprungsportal: Gesundheitsfachberufe: Hebammen in Stade