• Elbe (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung

Beschreibung

Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufs- bzw. Weiterbildungsbezeichnung in den sogenannten Gesundheitsfachberufen aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder für die Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung bei folgenden Berufen zuständig (abschließende Aufzählung):

- Altenpfleger/-in
- Anästhesietechnische/r Assistent/-in
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
- Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
- Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme oder Fachkraft Frühe Hilfen – Familiengesundheitspflege
- Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
- Fachkraft für onkologische Pflege
- Fachkraft für psychiatrische Pflege
- Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
- Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention in der Pflege
- Fachkraft für pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Logopäde/Logopädin
- Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Assistent/-in in der Funktionsdiagnostik
- Operationstechnische/r Assistent/-in
- Orthoptist/-in
- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologe/Podologin

Für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung, im Ausland abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildungen, der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland, dem Verlust von Berufs- oder Weiterbildungsurkunden oder der Anzeige von Dienstleistungserbringungen wenden Sie sich gerne an uns.

Online-Dienst

Feststellung der Gleichwertigkeit - Dienstleistungserbringung in Gesundheitsfachberufen

ID: L100040_379554235

Beschreibung

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/44 ersetzt durch https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/8347?c=bc am 12.2.2024 "Feststellung der Gleichwertigkeit von Gesundheitsfachberufen für EU-Staatsangehörige" ersetzt durch "Erlaubniserteilung - Feststellung der Gleichwertigkeit - Dienstleistungserbringung in Gesundheitsfachberufen" für "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung"

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Version

Technisch erstellt am 07.08.2019

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

  1. Nds. Landesamt für Soziales, Jugend & Familie
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg
    Telefon: 04131 – 15 – 0
    Telefax: 04131-15-3296
    E-Mail: 4SL3@ls.niedersachsen.de
    www.soziales.niedersachsen.de
    Telefonische Erreichbarkeiten nur montags bis donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr - freitags und an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen nur zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr. Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg

Adresse

Hausanschrift

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 13.09.2007

Technisch geändert am 27.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Kosten

Sie erhalten einen entsprechenden Gebührenbescheid. Es fallen unterschiedliche Gebühren an:

- Eine Erlaubniserteilung kostet Sie gemäß der Niedersächsischen Gebührenordnung immer 53,00 Euro.
- Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland oder Ersatzerlaubnisse werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Sie müssen mit Kosten zwischen 53,00 und 100,00 Euro rechnen.
- Haben Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung im Ausland absolviert fallen zusätzliche Gebühren für die Gleichwertigkeitsprüfung (Feststellungsbescheid) an. Die Höhe der Gebühr für einen Feststellungsbescheid richtet sich immer nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Bei einer Feststellung einer automatischen "EU-Gleichwertigkeit" nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes oder Hebammengesetzes müssen Sie mit Kosten von ca. 60,- Euro rechnen. Nur für den Bereich der Pflege: Bei einer freiwilligen Verzichtserklärung betragen die Kosten für einen Feststellungsbescheid ca. 100,- Euro. In allen anderen Verfahren müssen Sie mit Kosten in Höhe von ca. 200,- Euro rechnen. Damit Ihre Ausbildung inhaltlich bewertet werden kann, können externe fachliche Gutachten erforderlich sein. Die zentrale Gutachtenstelle in Bonn erhebt derzeit pro Gutachten eine Gebühr in Höhe von 515,- Euro. Diese Kosten werden durch uns verauslagt, müssen von Ihnen aber – zusätzlich zu den Gebühren des Feststellungsbescheides – erstattet werden.

Bitte beachten Sie, dass Bearbeitungsgebühren auch bei einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages ganz oder teilweise anfallen können. Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands und existiert auch keine Rechnungsadresse in Deutschland, müssen Sie damit rechnen, dass die Auslagen für erforderliche Gutachten sowie die ungefähren Kosten des Verfahrens durch Sie im Voraus zu entrichten sind und eine Antragsbearbeitung erst nach Zahlungseingang erfolgen wird. Kosten für Übersetzungen, Ausgleichsmaßnahmen etc. sind ebenfalls durch Sie zu tragen, können von uns aber nicht beziffert werden.

Gebühr ab 53.0 EUR bis 100.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 03.05.2013

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ergotherapeutin, Medizinisch-technische Radiologieassistentin, Fachkraft für Leistungsaufgaben in der Pflege, Fachkraft für operative und endoskopische Pflege, Podologin, Heilerziehungspflegerin, Diätassistent, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Gesundheitspflegerin, Krankenschwester, Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege, Kinderkrankenpflegerin, Fachkraft für onkologische Pflege, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, Orthoptistin, Fachkraft für psychiatrische Pflege, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Krankenpflegerin, Logopädin, Podologe, Pharmazeutisch-technische Assistentin, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Fachkraft für ambulante Pflege, Pflegedienstleiterin, Masseur und medizinischer Bademeister, Hebamme, Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung, Logopäde, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Altenpflegerin, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Entbindungspfleger, Physiotherapeutin, Lehrkraft für das Hebammenwesen, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Lehrkraft für Pflege

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024