Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Bohmte: Elterngeld

    Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten Entwicklungsphase ihres Kindes. Die Leistung orientiert sich am individuellen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Mit finanzieller Unterstützung des Staates können sich Mütter und Väter dadurch mehr Zeit für ihre Familie nehmen.

    Elterngeld beantragen Sie in Niedersachsen bei den kommunalen Elterngeldstellen . Örtlich zuständig ist in der Regel die Elterngeldstelle, in dessen Stadt bzw. Landkreis sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

    Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle oder steht Ihnen zusätzlich mit weiteren Informationen auf dieser Seite zum Download bereit.

    Das Elterngeld wird unter neuer Bezeichnung fortgeführt. Zur Unterscheidung des neu eingeführten Elterngeld Plus wird es Basiselterngeld genannt. Eltern können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen. Möglich ist auch eine Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus.

    Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen.

    Statt für einen Monat Basiselterngeld kann jeweils für zwei Monate Elterngeld Plus bezogen werden. Der maximale Bezugszeitraum für beide Elternteile zusammen umfasst 28 Monate.

    Eltern, die gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonate mindestens 25 und höchstens 30 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats erwerbstätig sind, erhalten vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Alleinerziehende können ebenfalls vier weitere Monate Elterngeld plus als Bonusmonate erhalten.

    Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Sie können die Höhe Ihres Elterngeldes mit dem Elterngeldrechner Plus mit Planer individuell berechnen.

    Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j EStG dem Progressionsvorbehalt.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    • Selbstständige
    • Studierende und Auszubildende
    • Beamtinnen und Beamte
    • Erwerbslose
    • unter bestimmten Voraussetzungen Verwandte bis zum 3. Grad und Adoptiveltern

    Anspruch auf Elterngeld hat, wer:

    • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
    • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
    • dieses Kind selbst betreut und erzieht
    • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt

    Das Elterngeld beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle. Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet wird.

    Hinweis!

    Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie

    In der jüngsten Vergangenheit hat die Dynamik des Infektionsgeschehens des Covid-19 Virus die Lebens- und Arbeitssituation für alle Menschen verändert. Von den Auswirkungen betroffen sind auch Eltern, die sich derzeit im Elterngeldbezug befinden oder aber in der näheren Zukunft Elterngeld in Anspruch nehmen möchten.

    Damit werdende und junge Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie Verdienstausfälle haben oder die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, wurden bestimmte Regelungen zum Elterngeld vorübergehend geändert.

    Die Gesetzesänderung sieht drei Regelungsbereiche vor:

    Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten und denen es nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, können ihre Elterngeldmonate verschieben. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.

    Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, entfällt nicht, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Es gelten die Angaben bei Antragstellung.

    Während des Bezugs von Elterngeld reduzieren Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

    Die gesetzlichen Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März 2020. Die verschobenen Elterngeldmonate müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden.

    Für weitere Auskünfte darüber, ob Sie von diesen Möglichkeiten der vorübergehenden gesetzlichen Änderungen im Elterngeld Gebrauch machen können, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre örtlich zuständige Elterngeldstelle. Diese wird Sie gern persönlich beraten und entsprechende Antragsformulare für Sie bereit halten.

    Weitergehende Informationen und Anträge
    Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Online-Dienste

    ElterngeldDigital

    ID: L100040_451133999

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_485338727

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

    Hinweise für Osnabrück: Elterngeld

    Als Bewohner/-in der folgenden Städte, Samtgemeinden und Gemeinden wenden Sie sich bitte an die dortigen Elterngeldstellen:

    • Bad Essen,
    • Bohmte,
    • Bramsche,
    • Georgsmarienhütte,
    • Melle,
    • Samtgemeinde Artland

    Sofern Sie Ihren Wohnsitz in einer anderen Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde des Landkreises Osnabrück haben, wenden Sie sich bitte an die Elterngeldstelle im Kreishaus (elterngeld@landkreis-osnabrueck.de).

    Ansprechpartner

    FD 2 - Abt. 2.2 Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.

    Kontakt

    Fax: 0541 501-4404

    Telefon Festnetz: 0541 501-3002

    E-Mail: elterngeld@Landkreis-osnabrueck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Bohmte - FD 3 Soziales

    Beschreibung

    Um Ihre Wartezeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie bitte nach Möglichkeit vorher einen Termin für die Abgabe der Anträge auf soziale Leistungen (Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Sozialhilfe etc.)!

    Adresse

    Hausanschrift

    Bremer Straße 4

    49163 Bohmte

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

    Hinweise für Osnabrück: Elterngeld

    Der Antrag auf Elterngeld gilt für ab dem 01.09.2021 geborene Kinder. 

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

    Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Bundeserziehungsgeld, Elterngeld beantragen, Basis Elterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, ElterngeldPlus, Erziehungsgeld, Partnerschaftsbonus, Parnterschaftsbonusmonate, Elternzeit, Basiselterngeld, Basis-Elterngeld

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de