Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Meppen: Elterngeld beantragen

    Allgemeine Informationen

    Zuständigkeiten

    • Bürger*innen der Stadt Meppen : Elterngeldstelle der Stadt Meppen
    • Bürger*innen der Stadt Lingen: Elterngeldstelle der Stadt Lingen
    • Bürger*innen der Stadt Papenburg: Elterngeldstelle der Stadt Papenburg
    • Bürger*innen der sonstigen Städte und Gemeinden des Landkreises Emsland: Elterngeldstelle des Landkreises Emsland

    Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehende können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen.

    Statt für einen Monat Basiselterngeld kann jeweils für zwei Monate Elterngeld Plus bezogen werden.

    Eltern, die gleichzeitig in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats erwerbstätig sind, erhalten zwei bis vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Alleinerziehende können unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls zwei bis vier weitere Monate Elterngeld plus als Bonusmonate erhalten.

    Informationen zum Elterngeld Plus und zum Elterngeld auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


    Informationstool Familienleistungen
    Ferner möchten wir Sie auf das neue Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufmerksam machen. Das Bundesministerium hat das "Informationstool Familienleistungen" - www.infotool-familie.de - freigeschaltet. Die Idee dabei ist, dass (werdende) Eltern und Familien mithilfe des Tools durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden können, welche Leistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie potenziell in Frage kommen. Auch auf die Frage, wo und wie diese beantragt werden können, gibt das Tool Antwort. Bei Interesse klicken Sie bitte hier www.infotool-familie.de.



    Online-Dienste

    ElterngeldDigital

    ID: L100040_451133999

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

    Ansprechpartner

    Arbeit, Soziales und Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 43

    49716 Meppen

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

    Hinweise für Meppen: Elterngeld beantragen

    Bitte beachten Sie, dass für Geburten bis zum 31.03.2024 und für Geburten ab dem 01.04.2024 unterschiedliche Anträge auszufüllen sind.

    Die Formulare sind entsprechend benannt.

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

    Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Erziehungsgeld, Partnerschaftsbonus, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Basis-Elterngeld, Partnermonate, Elternzeit, Basis Elterngeld, Parnterschaftsbonusmonate, Elterngeldantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English