Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung
Das Elterngeld wird nach dem geltenden auf Antrag gewährt.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.04.2024 und der damit einhergehenden Änderungen erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der Elterngeldstelle.
Ein Anspruch besteht für beide Elternteile für die Dauer von insgesamt bis zu 14 Lebensmonaten.
Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet. In der Regel sind das 65 Prozent des durchschnittlich anzusetzenden maßgeblichen Nettoeinkommens. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 Euro monatlich. Der Höchstbetrag beim Elterngeld beträgt 1.800 Euro.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Bitte vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch oder die persönliche Antragsabgabe vorab einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Das Elterngeld wird nach dem geltenden auf Antrag gewährt.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.04.2024 und der damit einhergehenden Änderungen erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der Elterngeldstelle.
Ein Anspruch besteht für beide Elternteile für die Dauer von insgesamt bis zu 14 Lebensmonaten.
Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet. In der Regel sind das 65 Prozent des durchschnittlich anzusetzenden maßgeblichen Nettoeinkommens. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 Euro monatlich. Der Höchstbetrag beim Elterngeld beträgt 1.800 Euro.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Bitte vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch oder die persönliche Antragsabgabe vorab einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Online-Dienste
ElterngeldDigital
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Ansprechpartner
Für Bad Zwischenahn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung
Welche Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (im Original)
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld während der gesamten Mutterschutzfrist beziehungsweise eine Negativbescheinigung, dass kein Anspruch besteht (nur Mutter). Bei Beamtinnen und Beamten stattdessen: Bescheinigung des Dienstherrn über den Beginn und das Ende der Mutterschutzfrist
- Telefonnummer für gegebenenfalls erforderliche Rückfragen (freiwillig)
Sofern nicht nur der Mindestbetrag beantragt wird, sind zudem grundsätzlich vorzulegen:
- Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers für jeden Elternteil, der Elterngeld beantragt
- Gehaltsabrechnung ab Beginn der Mutterschutzfrist als Nachweis über die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (nur Mutter)
- Einkommensnachweise:
- bei Antragstellern mit ausschließlichem Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit: Der letzte vorliegende Steuerbescheid und die 12 Gehaltsabrechnungen vor Beginn der Mutterschutzfrist (Mutter) und/oder 12 Gehaltsabrechnungen vor der Geburt des Kindes (Vater)
- bei Antragstellern mit Einkommen aus einem Gewerbebetrieb beziehungsweise einer Selbstständigkeit (auch bei Mischeinkommen; Steuerbescheid ist maßgeblich): der Steuerbescheid und die 12 Gehaltsabrechnungen des Kalenderjahres vor Geburt des Kindes
- bei Bezug von Einkommen in der Elternzeit: Prognose über das voraussichtliche Einkommen sowie Bestätigung über die wöchentliche Arbeitszeit
Welche Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (im Original)
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld während der gesamten Mutterschutzfrist beziehungsweise eine Negativbescheinigung, dass kein Anspruch besteht (nur Mutter). Bei Beamtinnen und Beamten stattdessen: Bescheinigung des Dienstherrn über den Beginn und das Ende der Mutterschutzfrist
- Telefonnummer für gegebenenfalls erforderliche Rückfragen (freiwillig)
Sofern nicht nur der Mindestbetrag beantragt wird, sind zudem grundsätzlich vorzulegen:
- Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers für jeden Elternteil, der Elterngeld beantragt
- Gehaltsabrechnung ab Beginn der Mutterschutzfrist als Nachweis über die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (nur Mutter)
- Einkommensnachweise:
- bei Antragstellern mit ausschließlichem Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit: Der letzte vorliegende Steuerbescheid und die 12 Gehaltsabrechnungen vor Beginn der Mutterschutzfrist (Mutter) und/oder 12 Gehaltsabrechnungen vor der Geburt des Kindes (Vater)
- bei Antragstellern mit Einkommen aus einem Gewerbebetrieb beziehungsweise einer Selbstständigkeit (auch bei Mischeinkommen; Steuerbescheid ist maßgeblich): der Steuerbescheid und die 12 Gehaltsabrechnungen des Kalenderjahres vor Geburt des Kindes
- bei Bezug von Einkommen in der Elternzeit: Prognose über das voraussichtliche Einkommen sowie Bestätigung über die wöchentliche Arbeitszeit
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate, Basis-Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Basiselterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus
Metainformation
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