Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elterngeld beantragen
Gesamtthemenübersicht Elterngeld/ElterngeldPlus
Elterngeld/ElterngeldPlus beantragen
Elterngeld/ElterngeldPlus kann beantragen, wer
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 32 Wochenstunden) ausübt
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatte. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro. Für Elterngeldfälle mit Geburten ab dem 01. April 2024 gilt nur eine Einkommensgrenze von 200.000 Euro.
Antragstellung
Basiselterngeld
- Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Lebensmonate gezahlt, wobei beide Elternteile den Zeitraum frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann maximal zwölf Lebensmonate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Für Elterngeldfälle mit Geburten ab dem 01. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld in den ersten zwölf Lebensmonaten nur für einen Monat erlaubt. Weiterhin uneingeschränkt parallel Basiselterngeld beziehen dürfen Eltern von Mehrlingen, Frühgeburten (6 Wochen zu früh), behinderten Kindern oder behinderter Geschwisterkinder die einen Geschwisterbonus auslösen.
ElterngeldPlus
- Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es richtet sich daher vor allem an Eltern, die noch während des Elterngeldbezuges in Teilzeit wieder in den Beruf zurückkehren möchten.
- Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde (mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat). Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Basiselterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.
Partnerschaftsbonus
- Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen. Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeiträge ElterngeldPlus. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem ElterngeldPlus-Monat.
- Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat (Beispiel: Geburt 13. März = erster Lebensmonat vom 13. März bis 12. April).
- Die im Antrag getroffenen Entscheidungen (zum Beispiel die Bezugsmonate) können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende des Bezugszeitraumes geändert werden. Eine formlose schriftliche Mitteilung an die Elterngeldstelle reicht hierfür aus.
Gesamtthemenübersicht Elterngeld/ElterngeldPlus
Elterngeld/ElterngeldPlus beantragen
Elterngeld/ElterngeldPlus kann beantragen, wer
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 32 Wochenstunden) ausübt
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatte. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro. Für Elterngeldfälle mit Geburten ab dem 01. April 2024 gilt nur eine Einkommensgrenze von 200.000 Euro.
Antragstellung
Basiselterngeld
- Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Lebensmonate gezahlt, wobei beide Elternteile den Zeitraum frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann maximal zwölf Lebensmonate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Für Elterngeldfälle mit Geburten ab dem 01. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld in den ersten zwölf Lebensmonaten nur für einen Monat erlaubt. Weiterhin uneingeschränkt parallel Basiselterngeld beziehen dürfen Eltern von Mehrlingen, Frühgeburten (6 Wochen zu früh), behinderten Kindern oder behinderter Geschwisterkinder die einen Geschwisterbonus auslösen.
ElterngeldPlus
- Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es richtet sich daher vor allem an Eltern, die noch während des Elterngeldbezuges in Teilzeit wieder in den Beruf zurückkehren möchten.
- Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde (mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat). Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Basiselterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.
Partnerschaftsbonus
- Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen. Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeiträge ElterngeldPlus. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem ElterngeldPlus-Monat.
- Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat (Beispiel: Geburt 13. März = erster Lebensmonat vom 13. März bis 12. April).
- Die im Antrag getroffenen Entscheidungen (zum Beispiel die Bezugsmonate) können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende des Bezugszeitraumes geändert werden. Eine formlose schriftliche Mitteilung an die Elterngeldstelle reicht hierfür aus.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Teams unter dem Punkt "An wen muss ich mich wenden".
Online-Dienst
ElterngeldDigital
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elterngeld beantragen
Persönliche Beratungsgespräche bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle gerne innerhalb der nachfolgenden Sprechzeiten an:
- montags und donnerstags - 8 bis 12 Uhr, ansonsten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- mittwochs – geschlossen
Persönliche Beratungsgespräche bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle gerne innerhalb der nachfolgenden Sprechzeiten an:
- montags und donnerstags - 8 bis 12 Uhr, ansonsten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- mittwochs - geschlossen
Ansprechpartner
Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags und donnerstags – 8 bis 12 Uhr, ansonsten nur nach vorheriger Terminvereinbarung mittwochs – geschlossen
Kontakt
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elterngeld beantragen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (speziell zur Beantragung von Elterngeld)
- Einkommensnachweise (in Kopie, von den letzten 14 Monaten vor dem Geburtsmonat)
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld (erhältlich bei der Krankenkasse; gilt nicht für Beamtinnen)
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss (Gehalts-/Lohnabrechnungen für den Monat der Geburt)
- Arbeitgeberbestätigung über Elternzeit und gegebenenfalls Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
- Letzter Steuerbescheid
- Gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- bei Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezugszeitraum: eine entsprechende Probeabrechnung des Arbeitgebers
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (speziell zur Beantragung von Elterngeld)
- Einkommensnachweise (in Kopie, von den letzten 14 Monaten vor dem Geburtsmonat)
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld (erhältlich bei der Krankenkasse; gilt nicht für Beamtinnen)
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss (Gehalts-/Lohnabrechnungen für den Monat der Geburt)
- Arbeitgeberbestätigung über Elternzeit und gegebenenfalls Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
- Letzter Steuerbescheid
- Gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- bei Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezugszeitraum: eine entsprechende Probeabrechnung des Arbeitgebers
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elterngeld beantragen
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1 bis 4d Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elterngeld beantragen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elterngeld beantragen
Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Das Elterngeld kann ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen beantragt werden.
Das Antragsformular können Sie per „Elterngeld Digital“ schnell und einfach online ausfüllen. Alternativ liegen gedruckte Antragsformulare in der Elterngeldstelle, Bergstraße 25, aus oder stehen unter „Anträge/Formulare“ zur Verfügung.
Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Das Elterngeld kann ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen beantragt werden.
Das Antragsformular können Sie per "Elterngeld Digital" schnell und einfach online ausfüllen. Alternativ liegen gedruckte Antragsformulare in der Elterngeldstelle, Bergstraße 25, aus oder stehen unter "Anträge/Formulare" zur Verfügung.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Partnermonate, Basis-Elterngeld, Erziehungsgeld, Partnerschaftsbonus, Bundeserziehungsgeld, Basis Elterngeld, Elterngeldantrag, Elternzeit, Parnterschaftsbonusmonate, Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Elterngeld beantragen