• Emden (Niedersachsen)
Elterngeld Bewilligung

Elterngeld beantragen

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

Beschreibung

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Online-Dienst

Zum Serviceportal Stadt Emden

ID: L100040_597207079

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 30.12.2024

Technisch geändert am 30.12.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Ansprechpartner

Emden, kreisfreie Stadt - Fachdienst Wohnen

Adresse

Hausanschrift

Maria-Wilts-Str. 3

26721 Emden

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. ; Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4921 87-0

Formulare

Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2025
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland

Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland

Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit

Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit

Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld

Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld

Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt

Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt

Version

Technisch erstellt am 07.09.2022

Technisch geändert am 28.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Fristen

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Partnermonate, Basis-Elterngeld, Erziehungsgeld, Partnerschaftsbonus, Bundeserziehungsgeld, Basis Elterngeld, Elterngeldantrag, Elternzeit, Parnterschaftsbonusmonate, Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Elterngeld beantragen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024