Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Verden: Elterngeld und Elternzeit
Die nachfolgenden Ausführungen zum Elterngeld sollen Antworten auf grundsätzliche Fragen zum Elterngeld geben und Ihnen einen ersten Überblick über das umfangreiche Thema verschaffen. Da es nicht möglich ist, an dieser Stelle alle konkreten Einzelfragen zu beantworten, berät Sie Ihre Elterngeldstelle beim Landkreis Verden gerne umfassend zu Ihrer ganz persönlichen Situation.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine Familienleistung, die alle Eltern unterstützt, die sich nach der Geburt vorrangig um die Betreuung des Kindes kümmern wollen und ihre berufliche Tätigkeit daher unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Varianten können miteinander kombiniert werden und helfen den Müttern und Vätern, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Elterngeld bildet das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz - BEEG).
Basiselterngeld
Gemeinsam stehen den Elternteilen insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.
Kommt das Kind sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, können die Eltern bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld erhalten – je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.
Partnerschaftsbonus
Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
Höhe und Anspruchsvoraussetzungen
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten.
Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus). Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes (nicht Kalendermonate!) im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist. Möchten Sie Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen oder nach der Geburt Ihres Kindes wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sollten Sie darauf achten, dass sich die Zeiträume an den Lebensmonaten des Kindes und nicht an Kalendermonaten orientieren. Es könnte ansonsten zu finanziellen Einbußen kommen.
Berechnung des Elterngeldes:
Sie können sich Ihren Anspruch auf Elterngeld durch den Elterngeldrechner online des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend online berechnen lassen. Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern. Die endgültige Entscheidung über den Elterngeldanspruch bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten.
Weitere Informationen und Broschüren zur Elternzeit und zum Elterngeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter: BMFSFJ - Elterngeld.
Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle zu beantragen. Die Elterngeldstelle im Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises Verden ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Verden haben. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Es ist daher wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Für eine ausführliche Beratung und eine unverbindliche Berechnung steht Ihnen die Elterngeldstelle gerne zur Verfügung. Zur Vermeidung von Wartezeiten bei einer persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte zuvor telefonisch einen Gesprächstermin.
Antragsunterlagen:
Sie können den Antrag herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen. Den unterschriebenen Antrag senden Sie dann bitte an Ihre Elterngeldstelle oder geben ihn dort ab. Daneben können Sie Antragsformulare auch bei Ihrer Elterngeldstelle oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhalten.
Zusätzlich haben Sie mit ElterngeldDigital die Möglichkeit, den Antrag bequem online mit Hilfe eines Antragsassistenten zu erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einzureichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Mit dem Antrag einzureichen sind, abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld im Original
- Nachweise zum Erwerbseinkommen
- Nicht Selbstständige: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes. Fallen in diesen Zeitraum Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen haben oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den zwölf Monaten.
- Selbstständige: Sofern Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes oder im letzten abgeschlossenen Veranlagungsjahr (Kalenderjahr) vor der Geburt Ihres Kindes nur (oder auch) selbstständig tätig waren, reichen Sie bitte den Steuerbescheid für das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr (und ggf. dann auch die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen für diesen Zeitraum) ein. Liegt Ihnen der Steuerbescheid nicht vor, können Sie hilfsweise auf Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz zurückgreifen. Darüber hinaus benötigen Sie ggf. Ihre Belege über die in diesem Zeitraum gezahlten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- ggf. Bestätigung durch den Arbeitgeber über die Elternzeit bzw. bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum von Elterngeld Bestätigung über die Arbeitszeit und Bestätigung über das voraussichtliche Einkommen im Bezugszeitraum bzw. bei selbstständiger Arbeit Erklärung über die Arbeitszeit und den ggf. zu erwartenden Gewinn mittels Prognose/EÜR
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, ggf. Negativbescheinigung
- Bescheinigung über die Höhe und die Dauer des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- ggf. Bescheinigung der Ausländerbehörde/Aufenthaltstitel
(Ausführungen in Anlehnung an die veröffentlichten Informationen des BMFSFJ)
Kontakt:
Kontakt - Elterngeld
Die nachfolgenden Ausführungen zum Elterngeld sollen Antworten auf grundsätzliche Fragen zum Elterngeld geben und Ihnen einen ersten Überblick über das umfangreiche Thema verschaffen. Da es nicht möglich ist, an dieser Stelle alle konkreten Einzelfragen zu beantworten, berät Sie Ihre Elterngeldstelle beim Landkreis Verden gerne umfassend zu Ihrer ganz persönlichen Situation.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine Familienleistung, die alle Eltern unterstützt, die sich nach der Geburt vorrangig um die Betreuung des Kindes kümmern wollen und ihre berufliche Tätigkeit daher unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Varianten können miteinander kombiniert werden und helfen den Müttern und Vätern, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Elterngeld bildet das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz - BEEG).
Basiselterngeld
Gemeinsam stehen den Elternteilen insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.
Kommt das Kind sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, können die Eltern bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld erhalten - je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.
Partnerschaftsbonus
Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
Höhe und Anspruchsvoraussetzungen
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten.
Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus). Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes (nicht Kalendermonate!) im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist. Möchten Sie Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen oder nach der Geburt Ihres Kindes wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sollten Sie darauf achten, dass sich die Zeiträume an den Lebensmonaten des Kindes und nicht an Kalendermonaten orientieren. Es könnte ansonsten zu finanziellen Einbußen kommen.
Berechnung des Elterngeldes:
Sie können sich Ihren Anspruch auf Elterngeld durch den Elterngeldrechner online des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend online berechnen lassen. Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern. Die endgültige Entscheidung über den Elterngeldanspruch bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten.
Weitere Informationen und Broschüren zur Elternzeit und zum Elterngeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter: BMFSFJ - Elterngeld.
Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle zu beantragen. Die Elterngeldstelle im Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises Verden ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Verden haben. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Es ist daher wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Für eine ausführliche Beratung und eine unverbindliche Berechnung steht Ihnen die Elterngeldstelle gerne zur Verfügung. Zur Vermeidung von Wartezeiten bei einer persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte zuvor telefonisch einen Gesprächstermin.
Antragsunterlagen:
Sie können den Antrag herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen. Den unterschriebenen Antrag senden Sie dann bitte an Ihre Elterngeldstelle oder geben ihn dort ab. Daneben können Sie Antragsformulare auch bei Ihrer Elterngeldstelle oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhalten.
Zusätzlich haben Sie mit ElterngeldDigital die Möglichkeit, den Antrag bequem online mit Hilfe eines Antragsassistenten zu erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einzureichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Mit dem Antrag einzureichen sind, abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld im Original
- Nachweise zum Erwerbseinkommen
- Nicht Selbstständige: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes. Fallen in diesen Zeitraum Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen haben oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den zwölf Monaten.
- Selbstständige: Sofern Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes oder im letzten abgeschlossenen Veranlagungsjahr (Kalenderjahr) vor der Geburt Ihres Kindes nur (oder auch) selbstständig tätig waren, reichen Sie bitte den Steuerbescheid für das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr (und ggf. dann auch die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen für diesen Zeitraum) ein. Liegt Ihnen der Steuerbescheid nicht vor, können Sie hilfsweise auf Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz zurückgreifen. Darüber hinaus benötigen Sie ggf. Ihre Belege über die in diesem Zeitraum gezahlten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- ggf. Bestätigung durch den Arbeitgeber über die Elternzeit bzw. bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum von Elterngeld Bestätigung über die Arbeitszeit und Bestätigung über das voraussichtliche Einkommen im Bezugszeitraum bzw. bei selbstständiger Arbeit Erklärung über die Arbeitszeit und den ggf. zu erwartenden Gewinn mittels Prognose/EÜR
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, ggf. Negativbescheinigung
- Bescheinigung über die Höhe und die Dauer des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- ggf. Bescheinigung der Ausländerbehörde/Aufenthaltstitel
(Ausführungen in Anlehnung an die veröffentlichten Informationen des BMFSFJ)
Kontakt:
Kontakt - Elterngeld
Online-Dienste
Elterngeld Unterlageneinreichung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
ElterngeldDigital
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
FD Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-0
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Hinweise für Verden: Elterngeld und Elternzeit
- Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024
- Antrag auf Elterngeld für Geburten bis zum 31.03.2024
- Datenschutzerklärung zum Antrag auf Elterngeld
- Bescheinigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über das voraussichtliche Einkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung des Dienstherrn zum Antrag auf Elterngeld für Beamtinnen und Beamte
- Erklärung für Selbständige zur Erwerbstätigkeit
- Elterngeld - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeld und Elternzeit - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Das Elterngeld - Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und GesundheitElterngeld
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
- Elterngeldrechner online
- Bescheinigung des Dienstherrn zum Antrag auf Elterngeld für Beamtinnen und Beamte
- Erklärung für Selbständige zur Erwerbstätigkeit
- Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024
- Antrag auf Elterngeld für Geburten bis zum 31.03.2024
- Elterngeld - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeldrechner online
- Datenschutzerklärung zum Antrag auf Elterngeld
- Das Elterngeld - Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und GesundheitElterngeld
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
- Bescheinigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über das voraussichtliche Einkommen im Bezugszeitraum
- Elterngeld und Elternzeit - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate, Basis-Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Basiselterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus