Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Stade: Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

    Allgemeine Informationen

    Die Elterngeldstelle vom Amt Jugend und Familie des Landkreises Stade hat aufgrund des hohen Antragsaufkommens neue Servicezeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr nur telefonisch erreichbar.

    Schon jetzt finden werdende Eltern Antworten auf ihre Fragen, wie etwa zu Anspruchsvoraussetzzungen und den Neuregelungen ab 1. April, sowie ein Erklärvideo auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: #BMFSFJ - Elterngeld#

    Ab 1. Juli 2015 gibt es das Elterngeld plus.© Pitopia, Bernd Geller, 2009Das vielen Menschen vertraute Elterngeld und Elterngeld Plus bleibt auch neben den ab 1. September 2021 neu eingeführten Regelungen für Geburten ab dem 01.09.2021 fast unverändert weiter bestehen. Es wird wie bisher an Mütter und Väter bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.

    Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld um 300,00 € monatlich.

    Ab dem 1. Juli 2015 wurden das Elterngeld und die Elternzeit durch Einführung des Elterngeld Plus deutlich flexibler. Das Elterngeld Plus soll Müttern und Vätern die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit erleichtern. Denn damit können Eltern (auch ohne Teilzeiteinkommen) die Bezugszeit des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat hinaus verlängern. Das bedeutet konkret: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Dabei liegt die Höhe des Elterngeld Plus höchstens bei der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das dem jeweiligen Elternteil ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Während des Bezugs der Elterngeld Plus-Monate ist außerdem eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit zulässig. Bisher war in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit von 25 bis zu 30 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld möglich. Für Geburten ab dem 01.09.2021 gilt zukünftig eine Grenze von 24 bis zu 32 Wochenstunden.

    Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate in Teilzeit, haben sie zusätzlich einen Anspruch auf den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils zwei bis zu vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten. Dabei müssen die Voraussetzungen von beiden Elternteilen in zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes erfüllt werden. Bisher war in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit von 25 bis zu 30 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld möglich. Für Geburten ab dem 01.09.2021 gilt zukünftig eine Grenze von 24 bis zu 32 Wochenstunden.

    Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Er kann dabei zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren.  Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngelds bzw. Elterngeld Plus-Bezugs  geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.  Monate, in denen bereits Elterngeld Plus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeldmonate umgewandelt werden.

    Alleinerziehende können das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in gleichem Maße nutzen, sofern sie in bis zu vier aufeinander folgenden Monaten in Teilzeit - bisher zwischen 25 und 30 Wochenstunden - und zukünftig für Geburten ab dem 01.09.2021 zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind und die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b Einkommensteuergesetz erfüllen.

    Außerdem wird für Frühchen-Geburten ab dem 01.09.2021 länger Elterngeld gezahlt.

    • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
    • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
    • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
    • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

    Weitere Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Einnahmen von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften sowie die Möglichkeit, auf Antrag innerhalb des Bemessungszeitraums auf die Ausklammerung von bestimmten Monaten zu verzichten.

    Sie haben weitere Fragen zum  Elterngeld und/oder benötigen Unterstützung in Zusammenhang mit der Antragstellung?  Dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Ihre Elterngeldstelle (Anprechpartner siehe unten)! In begründeten Einzelfällen ist auch die Vergabe von persönlichen Beratungsterminen möglich.

    Zudem bieten die folgenden Seiten weitere Auskünfte:

    © Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.



    Allgemeine Informationen

    Die Elterngeldstelle vom Amt Jugend und Familie des Landkreises Stade hat aufgrund des hohen Antragsaufkommens neue Servicezeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr nur telefonisch erreichbar.

    Schon jetzt finden werdende Eltern Antworten auf ihre Fragen, wie etwa zu Anspruchsvoraussetzzungen und den Neuregelungen ab 1. April, sowie ein Erklärvideo auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: #BMFSFJ - Elterngeld#

    Ab 1. Juli 2015 gibt es das Elterngeld plus.© Pitopia, Bernd Geller, 2009Das vielen Menschen vertraute Elterngeld und Elterngeld Plus bleibt auch neben den ab 1. September 2021 neu eingeführten Regelungen für Geburten ab dem 01.09.2021 fast unverändert weiter bestehen. Es wird wie bisher an Mütter und Väter bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.

    Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld um 300,00 € monatlich.

    Ab dem 1. Juli 2015 wurden das Elterngeld und die Elternzeit durch Einführung des Elterngeld Plus deutlich flexibler. Das Elterngeld Plus soll Müttern und Vätern die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit erleichtern. Denn damit können Eltern (auch ohne Teilzeiteinkommen) die Bezugszeit des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat hinaus verlängern. Das bedeutet konkret: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Dabei liegt die Höhe des Elterngeld Plus höchstens bei der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das dem jeweiligen Elternteil ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Während des Bezugs der Elterngeld Plus-Monate ist außerdem eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit zulässig. Bisher war in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit von 25 bis zu 30 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld möglich. Für Geburten ab dem 01.09.2021 gilt zukünftig eine Grenze von 24 bis zu 32 Wochenstunden.

    Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate in Teilzeit, haben sie zusätzlich einen Anspruch auf den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils zwei bis zu vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten. Dabei müssen die Voraussetzungen von beiden Elternteilen in zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes erfüllt werden. Bisher war in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit von 25 bis zu 30 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld möglich. Für Geburten ab dem 01.09.2021 gilt zukünftig eine Grenze von 24 bis zu 32 Wochenstunden.

    Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Er kann dabei zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngelds bzw. Elterngeld Plus-Bezugs geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Monate, in denen bereits Elterngeld Plus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeldmonate umgewandelt werden.

    Alleinerziehende können das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in gleichem Maße nutzen, sofern sie in bis zu vier aufeinander folgenden Monaten in Teilzeit - bisher zwischen 25 und 30 Wochenstunden - und zukünftig für Geburten ab dem 01.09.2021 zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind und die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b Einkommensteuergesetz erfüllen.

    Außerdem wird für Frühchen-Geburten ab dem 01.09.2021 länger Elterngeld gezahlt.

    • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
    • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
    • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
    • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

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    Elterngeld - Beantragung

    ID: L100040_480792626

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    Technisch erstellt am 08.12.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

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    Deutsch

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    Englisch

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    ElterngeldDigital

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    Technisch erstellt am 19.04.2022 (von: Hänjes, Alexander)

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    Ansprechpartner

    Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Staatsarchiv 3

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-5111

    Fax: 04141 12-5113

    E-Mail: jugend@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

    Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate, Basis-Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Basiselterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)