Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Lindhorst: Elterngeld
Auf Antrag kompensiert das Elterngeld einen Teil des aus der Kindesbetreuung resultierenden Verdienstausfalls. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit aufgrund eines neugeborenen Kindes zu ermöglichen.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Es beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Bürgergeld“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Die Regelbezugsdauer beträgt zwölf Monate. In bestimmten Konstellationen kann sich die Bezugsdauer auf bis zu 32 Monate verlängern.
Antragsformular und weitere Informationen
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag auch online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Bitte reichen Sie Verdienstabrechnungen und Steuerbescheide nicht im Original, sondern nur als Kopie ein! Infolge der digitalen Aktenführung werden Ihre Unterlagen gescannt und danach datenschutzkonform entsorgt. Ausschließlich die zur Elterngeldbeantragung bestimmte Ausfertigung der Geburtsurkunde Ihres Kindes muss weiterhin im Original vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Niedersächsichen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Sprechzeiten
dienstags 9.00 – 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr
Darüber hinaus sind individuelle Terminvereinbarungen möglich. Terminwünsche richten Sie bitte an elterngeld@schaumburg.de
Die zehn häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld
Zur Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich Ihrer ganz persönlichen Situation wenden Sie sich bitte per E-Mail zwecks Terminabsprache an Ihre Elterngeldstelle ( elterngeld@schaumburg.de, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rinteln: wohngeld@rinteln.de ).
1) Wie hoch wird mein Elterngeld ausfallen?
Die Höhe des Elterngeldes ist einkommensabhängig. Je mehr vor der Geburt des Kindes verdient wurde, desto höher fällt das Elterngeld aus. Es werden höchstens 1800 Euro gezahlt.
2) Bis zu welchem Lebensmonat des Kindes kann Elterngeld beantragt werden?
Es muss spätestens im 15. Lebensmonat beantragt werden, um einen Restanspruch auf Elterngeld zu wahren.
3) Auf wie viele Monate Elterngeld habe ich Anspruch?
Auf mindestens zwei und höchstens zwölf Basiselterngeldmonate.
Sie können aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld-Plus-Monate machen, um den Auszahlungszeitraum zu verlängern. Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld.
4) Ab wann kann der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Der Elterngeldantrag kann frühestens ab Geburt des Kindes eingereicht werden.
5) Wie lange habe ich Zeit, den Elterngeldantrag einzureichen?
Der Elterngeldantrag muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle eingehen.
6) Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Während des Elterngeldbezugs darf bis zu 30 Wochenstunden gearbeitet werden, um noch einen Anspruch auf Elterngeld zu haben; allerdings unter Anrechnung des Verdienstes (Kürzung des Elterngeldes).
7) Wie berechnet sich das Elterngeld für das zweite Kind?
Generell bei Erwerbstätigen aufgrund der laufend steuerpflichtigen Einkünfte aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt; bei Müttern vor Beginn des Monats, in dem die Mutterschutzfrist begann.
8) Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Siehe Merkblatt zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(Möglichkeit zum Herunterladen auf dieser Seite)
9) Muss ich gearbeitet haben, um Elterngeld beanspruchen zu können?
Nein. Wenn Sie nicht gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 Euro je Monat für ein Jahr bzw. 150 Euro für zwei Jahre.
10) Wie lange haben Alleinerziehende Anspruch auf Elterngeld?
Wenn vor der Geburt des Kindes gearbeitet wurde, besteht Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld.
Auf Antrag kompensiert das Elterngeld einen Teil des aus der Kindesbetreuung resultierenden Verdienstausfalls. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit aufgrund eines neugeborenen Kindes zu ermöglichen.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Es beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ("Bürgergeld"), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Die Regelbezugsdauer beträgt zwölf Monate. In bestimmten Konstellationen kann sich die Bezugsdauer auf bis zu 32 Monate verlängern.
Antragsformular und weitere Informationen
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag auch online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Bitte reichen Sie Verdienstabrechnungen und Steuerbescheide nicht im Original, sondern nur als Kopie ein! Infolge der digitalen Aktenführung werden Ihre Unterlagen gescannt und danach datenschutzkonform entsorgt. Ausschließlich die zur Elterngeldbeantragung bestimmte Ausfertigung der Geburtsurkunde Ihres Kindes muss weiterhin im Original vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Niedersächsichen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Sprechzeiten
dienstags 9.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 - 16.00 Uhr
Darüber hinaus sind individuelle Terminvereinbarungen möglich. Terminwünsche richten Sie bitte an elterngeld@schaumburg.de
Die zehn häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld
Zur Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich Ihrer ganz persönlichen Situation wenden Sie sich bitte per E-Mail zwecks Terminabsprache an Ihre Elterngeldstelle ( elterngeld@schaumburg.de, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rinteln: wohngeld@rinteln.de ).
1) Wie hoch wird mein Elterngeld ausfallen?
Die Höhe des Elterngeldes ist einkommensabhängig. Je mehr vor der Geburt des Kindes verdient wurde, desto höher fällt das Elterngeld aus. Es werden höchstens 1800 Euro gezahlt.
2) Bis zu welchem Lebensmonat des Kindes kann Elterngeld beantragt werden?
Es muss spätestens im 15. Lebensmonat beantragt werden, um einen Restanspruch auf Elterngeld zu wahren.
3) Auf wie viele Monate Elterngeld habe ich Anspruch?
Auf mindestens zwei und höchstens zwölf Basiselterngeldmonate.
Sie können aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld-Plus-Monate machen, um den Auszahlungszeitraum zu verlängern. Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld.
4) Ab wann kann der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Der Elterngeldantrag kann frühestens ab Geburt des Kindes eingereicht werden.
5) Wie lange habe ich Zeit, den Elterngeldantrag einzureichen?
Der Elterngeldantrag muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle eingehen.
6) Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Während des Elterngeldbezugs darf bis zu 30 Wochenstunden gearbeitet werden, um noch einen Anspruch auf Elterngeld zu haben; allerdings unter Anrechnung des Verdienstes (Kürzung des Elterngeldes).
7) Wie berechnet sich das Elterngeld für das zweite Kind?
Generell bei Erwerbstätigen aufgrund der laufend steuerpflichtigen Einkünfte aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt; bei Müttern vor Beginn des Monats, in dem die Mutterschutzfrist begann.
8) Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Siehe Merkblatt zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(Möglichkeit zum Herunterladen auf dieser Seite)
9) Muss ich gearbeitet haben, um Elterngeld beanspruchen zu können?
Nein. Wenn Sie nicht gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 Euro je Monat für ein Jahr bzw. 150 Euro für zwei Jahre.
10) Wie lange haben Alleinerziehende Anspruch auf Elterngeld?
Wenn vor der Geburt des Kindes gearbeitet wurde, besteht Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld.
Online-Dienste
Elterngeld
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Elterngeld | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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ElterngeldDigital
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Ansprechpartner
Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geänderte Sprechzeiten während der Corona - Pandemie: Termine momentan bitte nur nach Vereinbarung ! Montag bis Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 05721 7032479
E-Mail: elterngeld@schaumburg.de
Kontaktperson
Frau Thielking
Frau Kauke
Herr Brindle
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Hinweise für Lindhorst: Elterngeld
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate, Basis-Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Basiselterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus
Metainformation
- Ursprungsportal: Elterngeld beantragen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Nienstädt
- Ursprungsportal: Elterngeld in Nenndorf
- Ursprungsportal: Elterngeld in Auetal
- Ursprungsportal: Elterngeld in Bückeburg
- Ursprungsportal: Elterngeld in Sachsenhagen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Rodenberg
- Ursprungsportal: Elterngeld in Obernkirchen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Eilsen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Lindhorst
- Ursprungsportal: Elterngeld in Niedernwöhren
- Ursprungsportal: Elterngeld in Stadthagen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Nienstädt
- Ursprungsportal: Elterngeld in Obernkirchen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Auetal
- Ursprungsportal: Elterngeld in Eilsen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Stadthagen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Lindhorst
- Ursprungsportal: Elterngeld in Nenndorf
- Ursprungsportal: Elterngeld in Sachsenhagen
- Ursprungsportal: Elterngeld in Rodenberg
- Ursprungsportal: Elterngeld in Niedernwöhren
- Ursprungsportal: Elterngeld in Bückeburg