Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Holzminden: Elterngeld beantragen
Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten Entwicklungsphase ihres Kindes.
Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für die Familie zu nehmen. Das Elterngeld schafft einen
Ausgleich, wenn Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.
Die Leistung orientiert sich am individuellen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatten.
Es gibt verschiedene Elterngeld-Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
Auch Alleinerziehende können die verschiedenen Varianten beantragen.
Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Den Zeitraum für den Sie Elterngeld beantragen, können Sie im Rahmen der Elterngeldvorschriften selbst bestimmen. Wobei das Basiselterngeld nur innerhalb der ersten 14. Lebensmonate bezogen werden kann. Danach ist nur noch der Bezug von ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonusmonaten möglich.
Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten Entwicklungsphase ihres Kindes.
Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für die Familie zu nehmen. Das Elterngeld schafft einen
Ausgleich, wenn Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.
Die Leistung orientiert sich am individuellen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatten.
Es gibt verschiedene Elterngeld-Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
Auch Alleinerziehende können die verschiedenen Varianten beantragen.
Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Den Zeitraum für den Sie Elterngeld beantragen, können Sie im Rahmen der Elterngeldvorschriften selbst bestimmen. Wobei das Basiselterngeld nur innerhalb der ersten 14. Lebensmonate bezogen werden kann. Danach ist nur noch der Bezug von ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonusmonaten möglich.
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Zuständigkeit
Hinweise für Holzminden: Elterngeld beantragen
Örtlich zuständig ist in der Regel die Elterngeldstelle der Stadt bzw. des Landkreises Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes.
Für Bewohner des Landkreis Holzminden ist der Landkreis Holzminden zuständig.
Ansprechpartner/innen
Antragsbearbeitung Allgemein
Frau Koch, Telefon-Nr: 0 55 31 / 707-322
Die Zuständigkeit richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens vom Antragsteller.
Buchstabe A-N
Herr Schöl, Telefon: 05531 707-229
Buchstabe O-Z
Frau Krull, Telefon: 05531 707-226
Örtlich zuständig ist in der Regel die Elterngeldstelle der Stadt bzw. des Landkreises Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes.
Für Bewohner des Landkreis Holzminden ist der Landkreis Holzminden zuständig.
Ansprechpartner/innen
Antragsbearbeitung Allgemein
Frau Koch, Telefon-Nr: 0 55 31 / 707-322
Die Zuständigkeit richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens vom Antragsteller.
Buchstabe A-N
Herr Schöl, Telefon: 05531 707-229
Buchstabe O-Z
Frau Krull, Telefon: 05531 707-226
Ansprechpartner
1.51 Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 05531 707-322
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Hinweise für Holzminden: Elterngeld beantragen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Geburtsbescheinigung Ihres Kinde im Original mit dem Zusatz “zur Beantragung von Elterngeld”
Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Geburtsbescheinigung Ihres Kinde im Original mit dem Zusatz "zur Beantragung von Elterngeld
Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Hinweise für Holzminden: Elterngeld beantragen
Das Elterngeld muss schriftlich und kann erst nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auf dieser Seite zu finden und auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Das Elterngeld muss schriftlich und kann erst nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auf dieser Seite zu finden und auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Hinweise für Holzminden: Elterngeld beantragen
Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie:
- auf der Seite des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
- in der Broschüre Elterngeld und Elternzeit (Herausgeber BMfSFJ). Diese kann Ihnen auf Anforderung zugesandt warden.
- als Hilfe zur Berechnung von Elterngeld können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundsfamilienministeriums nutzen.
Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie:
- auf der Seite des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
- in der Broschüre Elterngeld und Elternzeit (Herausgeber BMfSFJ). Diese kann Ihnen auf Anforderung zugesandt warden.
- als Hilfe zur Berechnung von Elterngeld können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundsfamilienministeriums nutzen.
Weitere Informationen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Hinweise für Holzminden: Elterngeld beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate, Basis-Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Basiselterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus