Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Hessisch Oldendorf: Elterngeld beantragen

    Allgemeine Informationen

    Für Antragstellungen ab dem  01.01.2024 und Geburten bis 31.03.2024 gibt es neue Antragsformulare. Diese sind zwingend für die Beantragung von Elterngeld zu verwenden! Für Geburten ab dem 01.04.2024 gibt es neue gesetzliche Regelungen und entsprechend angepasste neue Antragsformulare. Diese sind ausschließlich zu verwenden, wenn Ihr Kind ab dem 01.04.2024 geboren wurde! Stellen Sie bitte eigenständig sicher, dass Sie für Ihren Antrag das richtige Antragsformular nutzen. Dies erspart das Zurücksenden des für Ihren Antrag zu verwendenden Antragsformulars.

    Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:
    •    Basiselterngeld
    •    ElterngeldPlus
    •    Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.



    Allgemeine Informationen

    Für Antragstellungen ab dem 01.01.2024 und Geburten bis 31.03.2024 gibt es neue Antragsformulare. Diese sind zwingend für die Beantragung von Elterngeld zu verwenden! Für Geburten ab dem 01.04.2024 gibt es neue gesetzliche Regelungen und entsprechend angepasste neue Antragsformulare. Diese sind ausschließlich zu verwenden, wenn Ihr Kind ab dem 01.04.2024 geboren wurde! Stellen Sie bitte eigenständig sicher, dass Sie für Ihren Antrag das richtige Antragsformular nutzen. Dies erspart das Zurücksenden des für Ihren Antrag zu verwendenden Antragsformulars.

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:
    Basiselterngeld
    ElterngeldPlus
    Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.



    Online-Dienste

    Elterngeld Digital

    ID: L100040_491793243

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2023 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    ElterngeldDigital

    ID: L100040_451133999

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    Technisch erstellt am 19.04.2022 (von: Hänjes, Alexander)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Familienportal

    ID: L100040_531949415

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    Technisch erstellt am 03.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Ansprechpartner

    Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.7 Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Süntelstr. 9

    31785 Hameln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 10:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Weitere Informationen

    A - Ga Telefon: 05151/903-3615 Gb - Le Telefon: 05151/903-3104 Lf - Ri Telefon: 05151/903-3638 Rj - Z Telefon: 05151/903-3697

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Hameln-Pyrmont)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Hinweise für Hessisch Oldendorf: Elterngeld beantragen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag im Kalenderjahr vor der Geburt

      • Für Geburten bis einschließlich 31.03.2024 nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
      • Für Geburten ab 01.04.2024 nicht über EUR 200.000 und Geburten ab 01.04.2025 nicht über EUR 175.000.

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag im Kalenderjahr vor der Geburt

      • Für Geburten bis einschließlich 31.03.2024 nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
      • Für Geburten ab 01.04.2024 nicht über EUR 200.000 und Geburten ab 01.04.2025 nicht über EUR 175.000.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

    Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Hinweise für Hessisch Oldendorf: Elterngeld beantragen

    Wir hatten in den letzten Monaten ein erhöhtes Aufkommen an Neuanträgen und Beratungswünschen. Die Anträge werden hier grundsätzlich nach Eingangsdatum bzw. nach der Reihenfolge der Posteingänge nachzureichender Antragsunterlagen bearbeitet.

    Wir hatten in den letzten Monaten ein erhöhtes Aufkommen an Neuanträgen und Beratungswünschen. Die Anträge werden hier grundsätzlich nach Eingangsdatum bzw. nach der Reihenfolge der Posteingänge nachzureichender Antragsunterlagen bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Hinweise für Hessisch Oldendorf: Elterngeld beantragen

    Wir hatten in den letzten Monaten ein erhöhtes Aufkommen an Neuanträgen und Beratungswünschen. Die Anträge werden hier grundsätzlich nach Eingangsdatum bzw. nach der Reihenfolge der Posteingänge nachzureichender Antragsunterlagen bearbeitet.

    Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: https://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/elterngeld

    Hier finden Sie u. a. auch ein Erklär-Video zum Thema Elterngeld und einen Elterngeldrechner. Ebenso erhalten Sie Informationen, wie verfahren wird, wenn Berechtigte Einkommenseinbußen wegen der Covid-19-Pandemie im maßgeblichen Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes hatten.

    Beachten Sie bitte die Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024, im Bezug auf den parallelen Bezug von Basiselterngeld:

    Innerhalb der ersten 12 Lebensmonate ist ein gleichzeitiger Bezug beider Eltern von nur noch einem Basiselterngeld-Monat möglich! (Ausnahmen: Frühgeburten von mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichem Entbindungstermin, Elterngeld-Plus-Monat, Mehrlingsgeburten, neugeborene Kinder mit Behinderung und Geschwisterkinder mit Behinderung, für die ein Geschwisterbonus gewährt wird).

    Wir hatten in den letzten Monaten ein erhöhtes Aufkommen an Neuanträgen und Beratungswünschen. Die Anträge werden hier grundsätzlich nach Eingangsdatum bzw. nach der Reihenfolge der Posteingänge nachzureichender Antragsunterlagen bearbeitet.

    Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: https://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/elterngeld

    Hier finden Sie u. a. auch ein Erklär-Video zum Thema Elterngeld und einen Elterngeldrechner. Ebenso erhalten Sie Informationen, wie verfahren wird, wenn Berechtigte Einkommenseinbußen wegen der Covid-19-Pandemie im maßgeblichen Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes hatten.

    Beachten Sie bitte die Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024, im Bezug auf den parallelen Bezug von Basiselterngeld:

    Innerhalb der ersten 12 Lebensmonate ist ein gleichzeitiger Bezug beider Eltern von nur noch einem Basiselterngeld-Monat möglich! (Ausnahmen: Frühgeburten von mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichem Entbindungstermin, Elterngeld-Plus-Monat, Mehrlingsgeburten, neugeborene Kinder mit Behinderung und Geschwisterkinder mit Behinderung, für die ein Geschwisterbonus gewährt wird).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate, Basis-Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Basiselterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation