Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld
ElterngeldPlus
Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Online-Dienste
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Unterstützung beim Antrag auf Elterngeld* | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Beschreibung
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zuständige Stelle
Hinweise für Ronnenberg: Elterngeld beantragen
Team Sozialleistungen
Rathaus 2, Hansastr. 38
30952 Ronnenberg
E-Mail: soziales@ronnenberg.de
Zuständigkeit
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.
Ansprechpartner
Für Ronnenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.
Hinweise für Ronnenberg: Elterngeld beantragen
- Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (Sie erhalten diese automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben. (Beispiel: Sie erhalten ab Februar Mutterschaftsgeld. Benötigt werden dann die Gehaltsabrechnungen von Februar des Vorjahres bis Januar des laufenden Jahres.)
- Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
- Nachweis von privat Versicherten: Bescheinigung des Arbeitgebers über das erhaltene Mutterschaftsgeld (Zeitraum und Höhe), ausgestellt nach der Geburt des Kindes
- Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört)
Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben ist. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind, wird ein Nachweis des Jugendamtes über die alleinige Personensorge benötigt. Geben Sie bitte für Rückfragen eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind. Veränderungen, die sich auf den Leistungsanspruch auswirken, z.B. Arbeitsaufnahmen, müssen der Elterngeldstelle umgehend mitgeteilt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Hinweise für Ronnenberg: Elterngeld beantragen
- Anlage 1 - Elterngeldantrag Elternteil 2 Ausklammerung Einkommensverlust Corona
- Elterngeldantrag - Alleinerziehende Versicherung zum Entlastungsbetrag
- Anlage 3 - Elterngeldantrag Ausklammerung Corona
- Elterngeldantrag - Selbständige Einnahmeüberschussrechnung
- Elterngeldantrag - Bescheinigung Ausländerbehörde
- Anlage 1 - Elterngeldantrag Elternteil 1 Ausklammerung Einkommensverlust Corona
- Elterngeldantrag - Einverständnis zur Datenerfassung und Datenverarbeitung
- Anlage 2 - Elterngeldantrag Einkommensersatzleistung durch Corona
- Elterngeldantrag - Bescheinigung des Arbeitgebers
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
-
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Für Geburten nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
-
Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende einheitlich bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und
-
für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Hinweise für Ronnenberg: Elterngeld beantragen
Zudem muss das Kind in häuslicher Gemeinschaft mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller leben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Hinweise für Ronnenberg: Elterngeld beantragen
Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab Geburt des Kindes. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ronnenberg: Elterngeld beantragen
Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Weitere Informationen und Beispiele zum ElterngeldPlus finden Sie unter www.elterngeld-plus.de. Mit dem dort verfügbaren Elterngeldrechner mit Planer können Sie die voraussichtliche Höhe selbst ermitteln.
Weitere Informationen und Antworten zum Thema Elterngeld und Elternzeit sowie die Möglichkeit zur Probeberechnung des Elterngeldes erhalten Sie unter folgendem Link des Familienportals https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Partnerschaftsbonus, Familiengeld, Elternzeit, Parnterschaftsbonusmonate, Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Partnermonate, Basis-Elterngeld, Erziehungsgeld, Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, ElterngeldPlus