Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Garbsen: Bundeselterngeld
Telefonisch erreichen Sie die Sachbearbeitung unter folgenden Telefonnummern. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:
A - Ki
05131 707-279
Kj - Sg
05131 707-278
Sh - Z
05131 707-298
Sie können mit uns auch per E-Mail in Kontakt treten: elterngeld@garbsen.de
Für die telefonische Beratung gelten folgende Sprechzeiten:
Montag: 8.30 bis 11.30 Uhr sowie 14 bis 15 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag: 14 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Wir informieren und beraten Sie gerne umfassend und individuell, persönlich und telefonisch. Für eine persönliche Vorsprache sollten Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminabsprache unter Umständen nicht möglich ist.
Elterngeld/ Elterngeld Plus – das Wichtigste im Überblick
Das Elterngeld gibt es für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren, ab diesem Zeitpunkt adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut aufgenommen worden sind.
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten.
Beide Elternteile können maximal 14 Monate Basiselterngeld untereinander aufteilen. Wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, sind es nur 12 Monate – außer bei Alleinerziehenden.
Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate (Basis-Elterngeld) bzw. 28 Monate (Elterngeld Plus) ist, dass bei einem Elternteil für mindestens 2 Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
Jedes Elternteil, das Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld beantragen.
Einen Monat Basiselterngeld können Sie in 2 Monate ElterngeldPlus tauschen.
In den ersten Lebensmonaten bekommt die leibliche Mutter meistens Mutterschaftsleistungen – diese Monate gelten automatisch als Monate mit Basiselterngeld.
Basiselterngeld kann nur bis zum 14. Lebensmonat genommen werden,
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind auch nach dem 14. Lebensmonat möglich. Ab dem 15. Lebensmonat dürfen Sie den Elterngeldbezug nicht mehr unterbrechen: Ab dann muss immer mindestens einer von Ihnen ElterngeldPlus beziehen.
Für Geburten ab dem 01.04.2024 können Basiselterngeld beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat gleichzeitig und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate bekommen. Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, so kann der andere Elternteil in dieser Zeit auch länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld (entweder Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) bekommen. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
Die Partnerschaftsbonus-Monate können beide Eltern nur nutzen, während beide parallel in Teilzeit arbeiten (mindestens 24 und höchstens 32 Stunden wöchentlich). Das geht in 2, 3 oder 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten. Allein erziehende können den Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen.
Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten monatlichen Nettoeinkommens. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro und max. 1.800,00 Euro.
War das (Netto)-Erwerbseinkommen vor der Geburt insgesamt höher als monatlich 1.200,00 Euro, sinkt der Prozentsatz schrittweise von 67 auf 65 Prozent ab.
Betreuungsgeld
Mit Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 - hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelungen des Betreuungsgeldgesetzes mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig sind. Somit können Anträge nach diesem Gesetz nicht mehr gestellt werden.
Telefonisch erreichen Sie die Sachbearbeitung unter folgenden Telefonnummern. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:
A - Ki
05131 707-279
Kj - Sg
05131 707-278
Sh - Z
05131 707-298
Sie können mit uns auch per E-Mail in Kontakt treten: elterngeld@garbsen.de
Für die telefonische Beratung gelten folgende Sprechzeiten:
Montag: 8.30 bis 11.30 Uhr sowie 14 bis 15 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag: 14 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Wir informieren und beraten Sie gerne umfassend und individuell, persönlich und telefonisch. Für eine persönliche Vorsprache sollten Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminabsprache unter Umständen nicht möglich ist.
Elterngeld/ Elterngeld Plus - das Wichtigste im Überblick
Das Elterngeld gibt es für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren, ab diesem Zeitpunkt adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut aufgenommen worden sind.
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten.
Beide Elternteile können maximal 14 Monate Basiselterngeld untereinander aufteilen. Wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, sind es nur 12 Monate - außer bei Alleinerziehenden.
Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate (Basis-Elterngeld) bzw. 28 Monate (Elterngeld Plus) ist, dass bei einem Elternteil für mindestens 2 Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
Jedes Elternteil, das Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld beantragen.
Einen Monat Basiselterngeld können Sie in 2 Monate ElterngeldPlus tauschen.
In den ersten Lebensmonaten bekommt die leibliche Mutter meistens Mutterschaftsleistungen - diese Monate gelten automatisch als Monate mit Basiselterngeld.
Basiselterngeld kann nur bis zum 14. Lebensmonat genommen werden,
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind auch nach dem 14. Lebensmonat möglich. Ab dem 15. Lebensmonat dürfen Sie den Elterngeldbezug nicht mehr unterbrechen: Ab dann muss immer mindestens einer von Ihnen ElterngeldPlus beziehen.
Für Geburten ab dem 01.04.2024 können Basiselterngeld beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat gleichzeitig und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate bekommen. Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, so kann der andere Elternteil in dieser Zeit auch länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld (entweder Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) bekommen. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
Die Partnerschaftsbonus-Monate können beide Eltern nur nutzen, während beide parallel in Teilzeit arbeiten (mindestens 24 und höchstens 32 Stunden wöchentlich). Das geht in 2, 3 oder 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten. Allein erziehende können den Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen.
Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten monatlichen Nettoeinkommens. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro und max. 1.800,00 Euro.
War das (Netto)-Erwerbseinkommen vor der Geburt insgesamt höher als monatlich 1.200,00 Euro, sinkt der Prozentsatz schrittweise von 67 auf 65 Prozent ab.
Betreuungsgeld
Mit Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 - hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelungen des Betreuungsgeldgesetzes mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig sind. Somit können Anträge nach diesem Gesetz nicht mehr gestellt werden.
Online-Dienst
ElterngeldDigital
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Soziale Angelegenheiten, Beratung und Senioren -32.2-
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Hinweise für Garbsen: Bundeselterngeld
Ab sofort ist der Empfang der ergänzenden Information zum niedersächsischen Elterngeldantrag gem. Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679) und das Einverständnis mit der Verarbeitung der Daten im Elterngeldverfahren zu bestätigen.
Ab sofort ist der Empfang der ergänzenden Information zum niedersächsischen Elterngeldantrag gem. Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679) und das Einverständnis mit der Verarbeitung der Daten im Elterngeldverfahren zu bestätigen.
Weitere Informationen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Hinweise für Garbsen: Bundeselterngeld
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate, Basis-Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Basiselterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus