Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hinweise für Göttingen: Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten oder als nicht Erwerbstätige (zum Beispiel Hausfrauen/männer, Student/innen und Arbeitssuchende) vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten.
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Hinweis:
Für Familien, die im Stadtgebiet Göttingen wohnen, ist die Elterngeldstelle der Stadt Göttingen
(Telefon: 0551 400 - 0) zuständig.
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten oder als nicht Erwerbstätige (zum Beispiel Hausfrauen/männer, Student/innen und Arbeitssuchende) vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten.
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Hinweis:
Für Familien, die im Stadtgebiet Göttingen wohnen, ist die Elterngeldstelle der Stadt Göttingen
(Telefon: 0551 400 - 0) zuständig.
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Ansprechpartner
Landkreis Göttingen - Fachbereich Jugend
Adresse
Hausanschrift
Formulare
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Hinweise für Göttingen: Elterngeld
Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeld- und Erziehungsgeldstelle des Landkreises/der Kommune, in deren Bereich die Eltern ihren Wohnsitz haben, beantragt werden.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie im Kreishaus im Infobüro, zu den Besuchszeiten im Fachbereich Jugend oder auf dieser Seite hier.
- Elterngeldantrag nebst Anlagen (Formvordruck)
- Geburtsurkunde im Original
- Nachweise über Zahlungen von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse/Arbeitgeberzuschuss oder vergleichbare Leistungen
- Einkommensnachweise, Steueridentifikationsnummer, Steuerbescheide des Jahres vor der Geburt des Kindes
- Elternzeitbescheinigung durch den Arbeitgeber
Bis auf die Geburtsbescheinigung sowie den unterschriebenen Antrag für das Kind, können sämtliche Unterlagen als unbeglaubigte Kopie eingereicht werden.
In Einzelfällen können spezielle Unterlagen erforderlich sein.
Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeld- und Erziehungsgeldstelle des Landkreises/der Kommune, in deren Bereich die Eltern ihren Wohnsitz haben, beantragt werden.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie im Kreishaus im Infobüro, zu den Besuchszeiten im Fachbereich Jugend oder auf dieser Seite hier.
- Elterngeldantrag nebst Anlagen (Formvordruck)
- Geburtsurkunde im Original
- Nachweise über Zahlungen von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse/Arbeitgeberzuschuss oder vergleichbare Leistungen
- Einkommensnachweise, Steueridentifikationsnummer, Steuerbescheide des Jahres vor der Geburt des Kindes
- Elternzeitbescheinigung durch den Arbeitgeber
Bis auf die Geburtsbescheinigung sowie den unterschriebenen Antrag für das Kind, können sämtliche Unterlagen als unbeglaubigte Kopie eingereicht werden.
In Einzelfällen können spezielle Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Hinweise für Göttingen: Elterngeld
Die elektronische Übermittlung Ihrer Daten von der Krankenkasse an die Elterngeldstelle ist gegenwärtig noch nicht möglich.
Bitte legen Sie dem Antrag immer die entsprechende Bescheinigung bei.
Die elektronische Übermittlung Ihrer Daten von der Krankenkasse an die Elterngeldstelle ist gegenwärtig noch nicht möglich.
Bitte legen Sie dem Antrag immer die entsprechende Bescheinigung bei.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Hinweise für Göttingen: Elterngeld
Ein Änderungsantrag zum bereits bewilligten Elterngeld, kann jeder Zeit vom Antragsteller*in eingereicht werden. Hierfür bedarf es einen formlosen schriftlichen Antrag mit allen Änderungswünschen und weiteren relevanten Unterlagen (z. B. Elternzeitbestätigungen, oder Dokumente bezüglich einer Arbeitsaufnahme in TZ) Für weitere detaillierte Fragen zu Ihrer Situation, müssen Beratungstermine mit dem/der zuständigen Leistungssachbearbeiter*in vereinbart werden. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt auf.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auch auf folgenden Internetseiten erhältlich:
Informationen zum Elterngeld beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen zum Elterngeld beim Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Informationen zum Elterngeldantrag gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Auskünfte über weitere staatlichen Leistungen für Familien gibt Ihnen der familien-wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ein Änderungsantrag zum bereits bewilligten Elterngeld, kann jeder Zeit vom Antragsteller*in eingereicht werden. Hierfür bedarf es einen formlosen schriftlichen Antrag mit allen Änderungswünschen und weiteren relevanten Unterlagen (z. B. Elternzeitbestätigungen, oder Dokumente bezüglich einer Arbeitsaufnahme in TZ) Für weitere detaillierte Fragen zu Ihrer Situation, müssen Beratungstermine mit dem/der zuständigen Leistungssachbearbeiter*in vereinbart werden. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt auf.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auch auf folgenden Internetseiten erhältlich:
Informationen zum Elterngeld beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen zum Elterngeld beim Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Informationen zum Elterngeldantrag gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Auskünfte über weitere staatlichen Leistungen für Familien gibt Ihnen der familien-wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023
Stichwörter
Basis Elterngeld, Elterngeld beantragen, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate, Basis-Elterngeld, Elternzeit, Partnerschaftsbonus, Basiselterngeld, Partnermonate, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus