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    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.

    Beschreibung

    Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:
        Basiselterngeld
        ElterngeldPlus
        Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

    Hinweise für Göttingen: Elterngeld

    Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten oder als nicht Erwerbstätige (zum Beispiel Hausfrauen/männer, Student/innen und Arbeitssuchende) vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten.

    Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

    Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.

    Hinweis:
    Für Familien, die im Stadtgebiet Göttingen wohnen, ist die Elterngeldstelle der Stadt Göttingen

    (Telefon: 0551 400 - 0) zuständig.

    Online-Dienste

    ElterngeldDigital

    ID: L100040_451133999

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    ID: L100040_473368768

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Fax: 0551 525-180

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

    Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.

    Hinweise für Göttingen: Elterngeld

    Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeld- und Erziehungsgeldstelle des Landkreises/der Kommune, in deren Bereich die Eltern ihren Wohnsitz haben, beantragt werden.
    Die Antragsvordrucke erhalten Sie im Kreishaus im Infobüro, zu den Besuchszeiten im Fachbereich Jugend oder auf dieser Seite hier.

    • Elterngeldantrag nebst Anlagen (Formvordruck)
    • Geburtsurkunde im Original
    • Nachweise über Zahlungen von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse/Arbeitgeberzuschuss oder vergleichbare Leistungen
    • Einkommensnachweise, Steueridentifikationsnummer, Steuerbescheide des Jahres vor der Geburt des Kindes
    • Elternzeitbescheinigung durch den Arbeitgeber

    Bis auf die Geburtsbescheinigung sowie den unterschriebenen Antrag für das Kind, können sämtliche Unterlagen als unbeglaubigte Kopie eingereicht werden.
    In Einzelfällen können spezielle Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

    Hinweise für Göttingen: Elterngeld

    Die elektronische Übermittlung Ihrer Daten von der Krankenkasse an die Elterngeldstelle ist gegenwärtig noch nicht möglich.

    Bitte legen Sie dem Antrag immer die entsprechende Bescheinigung bei.

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, 
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    • Für Geburten nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
    • Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende einheitlich bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und

    • für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

    Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Göttingen: Elterngeld

    Ein Änderungsantrag zum bereits bewilligten Elterngeld, kann jeder Zeit vom Antragsteller*in eingereicht werden. Hierfür bedarf es einen formlosen schriftlichen Antrag mit allen Änderungswünschen und weiteren relevanten Unterlagen (z. B. Elternzeitbestätigungen, oder Dokumente bezüglich einer Arbeitsaufnahme in TZ) Für weitere detaillierte Fragen zu Ihrer Situation, müssen Beratungstermine mit dem/der zuständigen Leistungssachbearbeiter*in vereinbart werden. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt auf.

    Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auch auf folgenden Internetseiten erhältlich:
    Informationen zum Elterngeld beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Informationen zum Elterngeld beim Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

    Informationen zum Elterngeldantrag gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    Auskünfte über weitere staatlichen Leistungen für Familien gibt Ihnen der  familien-wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Stichwörter

    Elternzeit, Basiselterngeld, Elterngeld Plus, ElterngeldPlus, Parnterschaftsbonusmonate, Basis Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Partnermonate, Erziehungsgeld, Familiengeld, Partnerschaftsbonus, Basis-Elterngeld, Elterngeld beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de