Elterngeld BewilligungOnline erledigen

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.

    Beschreibung

    Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:
        Basiselterngeld
        ElterngeldPlus
        Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

    Hinweise für Wolfenbüttel: Elterngeld beantragen

    Elterngeld

    Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren.

    Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

    Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

    • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
    • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
    • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
    • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
    Wie hoch ist das Elterngeldgeld?

    Das Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist (65 - 100%).

    Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

    Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

    Das Basiselterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich, das ElterngeldPlus mindestens 150 Euro.

    Gegebenenfalls erhöhen sich diese Beträge um den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag.

    Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldbetrages.

    Wie lange habe ich Anspruch auf Elterngeld?

    Basiselterngeld:
    Basiselterngeld (Elterngeld in der bisherigen Form) kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate und kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate genutzt werden.

    Monate nach der Geburt des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsleitungen oder Dienstbezüge in der Mutterschutzfrist erhält, gelten als Monate, in der die Mutter Basiselterngeld bezieht. Die verfügbaren Basiselterngeldmonate reduzieren sich somit um die Anzahl der Monate mit Mutterschaftsleistungen.

    Die übrigen Monate können zwischen den Eltern frei aufgeteilt werden.

    Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn sich nach der Geburt des Kindes das Erwerbseinkommen mindert. In allen anderen Fällen stehen zwölf Monate zur Verfügung

    ElterngeldPlus:
    Es stehen maximal 14 Basiselterngeldmonate zur Verfügung, die in Basiselterngeld und Elterngeld Plus-Monate aufgeteilt werden können. Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum bezahlt. Aus einem Basiselterngeld-Monat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Das Elterngeld beträgt maximal die 50 Prozent des Basiselterngeldes, wird aber doppelt so lange gezahlt.

    ElterngeldPlus kann sowohl in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes als auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden. Innerhalb der ersten 14 Monate können Basiselterngeld und Elterngeld Plus frei gewählt und kombiniert werden. Zu beachten ist dabei, dass Lebensmonate des Kindes, bei denen der Mutter mindestens an einem Tag Mutterschaftsleitungen zustehen, immer als Basiselterngeld-Monate berücksichtigt werden.

    Um ElterngeldPlus nach dem 14. Lebensmonat des Kindes beziehen zu können, muss es ab dem 15. Lebensmonat mindestens von einem Elternteil ohne Unterbrechung bezogen werden. Soweit beide Eltern nach dem 14. Lebensmonat für einen Lebensmonat kein Elterngeld Plus bezogen haben, können verbleibende Monatsbeträge von der berechtigten Person nicht mehr in Anspruch genommen werden.

    Partnerschaftsbonus:
    Der Partnerschaftsbonus besteht aus der Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen - jeder Elternteil bekommt also vier zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus. Beide Eltern arbeiten dabei gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.

    Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf die Partnerschaftsmonate, soweit sie für vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

    Wie beantrage ich Elterngeld?

    Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreis Wolfenbüttel zu beantragen.

    Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag auch bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.

    Online-Dienst

    ElterngeldDigital

    ID: L100040_451133999

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

    Ansprechpartner

    Abteilung 512 Wirtschaftliche Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 11

    38300 Wolfenbüttel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 840

    Fax: 05331 84350

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Einheitlicher Elterngeldantrag, gültig für Geburten bis zum 31.03.2024

    Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Einheitlicher Alterngeldantrag, gültig für Geburten ab dem 01.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

    Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

    Hinweise für Wolfenbüttel: Elterngeld beantragen

    Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Alle Nachweise die per E-Mail eingereicht werden, sind als PDF-Dokument einzureichen.

    Online-Dienste vorhanden

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, 
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    • Für Geburten nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
    • Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende einheitlich bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und

    • für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

    Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Stichwörter

    Elternzeit, Basiselterngeld, Elterngeld Plus, ElterngeldPlus, Parnterschaftsbonusmonate, Basis Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Partnermonate, Erziehungsgeld, Familiengeld, Partnerschaftsbonus, Basis-Elterngeld, Elterngeld beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de