Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Hinweise für Zetel: Einschulungsuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Selbstverständlich werden alle schulpflichtigen Kinder eingeschult, unabhängig vom Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung.

    Alle Kinder, die bis zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

    Ein jüngeres Kind kann, bei entsprechender Entwicklung, auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der zuständigen Grundschule, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

    Anmeldung

    Eltern melden ihr Kind in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.

    Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekanntgegeben. Die Untersuchungstermine werden den Grundschulen in einer bestimmten Reihenfolge ca. 8 Wochen vorher bekannt gegeben.

    Wünschen Eltern den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen und bei der gewünschten Schule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden.

    Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung  wie oben genannt.

    Einschulungsuntersuchung (ESU)

    Die ESU ist, laut Niedersächsischem Landesschulgesetz, für alle Kinder verpflichtend (Rechtsgrundlage).

    Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen.

    Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weitergegeben.

    Eine Ärztin oder ein Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich.

    Die ESU dient dazu Gesundheits- und Entwicklungsauffälligkeiten, die die Lernfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen könnten, zu erkennen und individuelle Lösungsmöglichkeiten für einen optimalen Schulstart Ihres Kindes zu finden.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie haben in diesem Punkt lediglich beratende Funktion.

    Was "passiert" bei der ESU?

    • Kontrolle des Impfausweises und gegebenenfalls Beratung
    • Feststellung von Größe und Gewicht
    • Durchführung eines Hörtestes
    • Durchführung eines Sehtestes
    • Standardisierter Test zur Überprüfung der altersentsprechenden Entwicklung (von Sprechen, Sprache, Wahrnehmung, Verhalten, Grob- und Feinmotorik)
    • Orientierende körperliche Untersuchung

     Zur ESU bringen Sie bitte mit:

    • Zeit: damit Sie und Ihr Kind nicht unter Stress stehen. Auch wir haben genug Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen.
    • Das ausgefüllte Stammdatenblatt zur ESU (welches Sie mit der Einladung per Post erhalten)
    • den Anamnesebogen (ist ebenfalls der Einladung beigefügt)
    • sowie das Vorsorgeheft mit den U-Untersuchungen
    • und den Impfausweis

    Weitere Informationen:

    Informationsblatt zur ESU

    Informationsblatt zur Flexibilisierung des Einschulungstermins

    Landesschulbehörde



    Allgemeine Informationen

    Selbstverständlich werden alle schulpflichtigen Kinder eingeschult, unabhängig vom Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung.

    Alle Kinder, die bis zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

    Ein jüngeres Kind kann, bei entsprechender Entwicklung, auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der zuständigen Grundschule, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

    Anmeldung

    Eltern melden ihr Kind in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.

    Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekanntgegeben. Die Untersuchungstermine werden den Grundschulen in einer bestimmten Reihenfolge ca. 8 Wochen vorher bekannt gegeben.

    Wünschen Eltern den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen und bei der gewünschten Schule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden.

    Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung wie oben genannt.

    Einschulungsuntersuchung (ESU)

    Die ESU ist, laut Niedersächsischem Landesschulgesetz, für alle Kinder verpflichtend (Rechtsgrundlage).

    Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen.

    Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weitergegeben.

    Eine Ärztin oder ein Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich.

    Die ESU dient dazu Gesundheits- und Entwicklungsauffälligkeiten, die die Lernfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen könnten, zu erkennen und individuelle Lösungsmöglichkeiten für einen optimalen Schulstart Ihres Kindes zu finden.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie haben in diesem Punkt lediglich beratende Funktion.

    Was "passiert" bei der ESU?

    • Kontrolle des Impfausweises und gegebenenfalls Beratung
    • Feststellung von Größe und Gewicht
    • Durchführung eines Hörtestes
    • Durchführung eines Sehtestes
    • Standardisierter Test zur Überprüfung der altersentsprechenden Entwicklung (von Sprechen, Sprache, Wahrnehmung, Verhalten, Grob- und Feinmotorik)
    • Orientierende körperliche Untersuchung

    Zur ESU bringen Sie bitte mit:

    • Zeit: damit Sie und Ihr Kind nicht unter Stress stehen. Auch wir haben genug Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen.
    • Das ausgefüllte Stammdatenblatt zur ESU (welches Sie mit der Einladung per Post erhalten)
    • den Anamnesebogen (ist ebenfalls der Einladung beigefügt)
    • sowie das Vorsorgeheft mit den U-Untersuchungen
    • und den Impfausweis

    Weitere Informationen:

    Informationsblatt zur ESU

    Informationsblatt zur Flexibilisierung des Einschulungstermins

    Landesschulbehörde



    Online-Dienst

    Kontaktformular KiJuDi

    ID: L100040_481984817

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Hinweise für Zetel: Einschulungsuntersuchung

    Landkreis Friesland
    Fachbereich Gesundheitswesen
    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    Schlosserplatz 3
    26441 Jever

    Termine erhalten Sie nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung!

    Wir sind für Sie da:

    • Ärzte im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst: Frau Dr. med. K. Dreßler-Bätz, Frau B. Heuschkel
    • Mitarbeiterinnen: Frau B. Bodamer, Frau D. von Hertell, Frau A. Iben, Frau G. Ricklefs
    • Verwaltung: Frau M. Dauen

    (Kontaktdaten s.o.)

    Landkreis Friesland
    Fachbereich Gesundheitswesen
    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    Schlosserplatz 3
    26441 Jever

    Termine erhalten Sie nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung!

    Wir sind für Sie da:

    • Ärzte im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst: Frau Dr. med. K. Dreßler-Bätz, Frau B. Heuschkel
    • Mitarbeiterinnen: Frau B. Bodamer, Frau D. von Hertell, Frau A. Iben, Frau G. Ricklefs
    • Verwaltung: Frau M. Dauen

    (Kontaktdaten s.o.)

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlosserplatz 3

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8820

    E-Mail: gesundheit@friesland.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Zetel: Einschulungsuntersuchung

    Text aktualisiert: September 2023, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Text aktualisiert: September 2023, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Bemerkungen

    Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation