Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Hinweise für Zetel: Einschulungsuntersuchung
Selbstverständlich werden alle schulpflichtigen Kinder eingeschult, unabhängig vom Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung.
Alle Kinder, die bis zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Ein jüngeres Kind kann, bei entsprechender Entwicklung, auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der zuständigen Grundschule, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Anmeldung
Eltern melden ihr Kind in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.
Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekanntgegeben. Die Untersuchungstermine werden den Grundschulen in einer bestimmten Reihenfolge ca. 8 Wochen vorher bekannt gegeben.
Wünschen Eltern den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen und bei der gewünschten Schule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden.
Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung wie oben genannt.
Einschulungsuntersuchung (ESU)
Die ESU ist, laut Niedersächsischem Landesschulgesetz, für alle Kinder verpflichtend (Rechtsgrundlage).
Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen.
Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weitergegeben.
Eine Ärztin oder ein Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich.
Die ESU dient dazu Gesundheits- und Entwicklungsauffälligkeiten, die die Lernfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen könnten, zu erkennen und individuelle Lösungsmöglichkeiten für einen optimalen Schulstart Ihres Kindes zu finden.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie haben in diesem Punkt lediglich beratende Funktion.
Was "passiert" bei der ESU?
- Kontrolle des Impfausweises und gegebenenfalls Beratung
- Feststellung von Größe und Gewicht
- Durchführung eines Hörtestes
- Durchführung eines Sehtestes
- Standardisierter Test zur Überprüfung der altersentsprechenden Entwicklung (von Sprechen, Sprache, Wahrnehmung, Verhalten, Grob- und Feinmotorik)
- Orientierende körperliche Untersuchung
Zur ESU bringen Sie bitte mit:
- Zeit: damit Sie und Ihr Kind nicht unter Stress stehen. Auch wir haben genug Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen.
- Das ausgefüllte Stammdatenblatt zur ESU (welches Sie mit der Einladung per Post erhalten)
- den Anamnesebogen (ist ebenfalls der Einladung beigefügt)
- sowie das Vorsorgeheft mit den U-Untersuchungen
- und den Impfausweis
Weitere Informationen:
Informationsblatt zur Flexibilisierung des Einschulungstermins
Selbstverständlich werden alle schulpflichtigen Kinder eingeschult, unabhängig vom Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung.
Alle Kinder, die bis zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Ein jüngeres Kind kann, bei entsprechender Entwicklung, auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der zuständigen Grundschule, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Anmeldung
Eltern melden ihr Kind in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.
Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekanntgegeben. Die Untersuchungstermine werden den Grundschulen in einer bestimmten Reihenfolge ca. 8 Wochen vorher bekannt gegeben.
Wünschen Eltern den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen und bei der gewünschten Schule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden.
Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung wie oben genannt.
Einschulungsuntersuchung (ESU)
Die ESU ist, laut Niedersächsischem Landesschulgesetz, für alle Kinder verpflichtend (Rechtsgrundlage).
Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen.
Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weitergegeben.
Eine Ärztin oder ein Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich.
Die ESU dient dazu Gesundheits- und Entwicklungsauffälligkeiten, die die Lernfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen könnten, zu erkennen und individuelle Lösungsmöglichkeiten für einen optimalen Schulstart Ihres Kindes zu finden.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie haben in diesem Punkt lediglich beratende Funktion.
Was "passiert" bei der ESU?
- Kontrolle des Impfausweises und gegebenenfalls Beratung
- Feststellung von Größe und Gewicht
- Durchführung eines Hörtestes
- Durchführung eines Sehtestes
- Standardisierter Test zur Überprüfung der altersentsprechenden Entwicklung (von Sprechen, Sprache, Wahrnehmung, Verhalten, Grob- und Feinmotorik)
- Orientierende körperliche Untersuchung
Zur ESU bringen Sie bitte mit:
- Zeit: damit Sie und Ihr Kind nicht unter Stress stehen. Auch wir haben genug Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen.
- Das ausgefüllte Stammdatenblatt zur ESU (welches Sie mit der Einladung per Post erhalten)
- den Anamnesebogen (ist ebenfalls der Einladung beigefügt)
- sowie das Vorsorgeheft mit den U-Untersuchungen
- und den Impfausweis
Weitere Informationen:
Informationsblatt zur Flexibilisierung des Einschulungstermins
Online-Dienst
Kontaktformular KiJuDi
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Hinweise für Zetel: Einschulungsuntersuchung
Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Termine erhalten Sie nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung!
Wir sind für Sie da:
- Ärzte im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst: Frau Dr. med. K. Dreßler-Bätz, Frau B. Heuschkel
- Mitarbeiterinnen: Frau B. Bodamer, Frau D. von Hertell, Frau A. Iben, Frau G. Ricklefs
- Verwaltung: Frau M. Dauen
(Kontaktdaten s.o.)
Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Termine erhalten Sie nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung!
Wir sind für Sie da:
- Ärzte im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst: Frau Dr. med. K. Dreßler-Bätz, Frau B. Heuschkel
- Mitarbeiterinnen: Frau B. Bodamer, Frau D. von Hertell, Frau A. Iben, Frau G. Ricklefs
- Verwaltung: Frau M. Dauen
(Kontaktdaten s.o.)
Ansprechpartner
Fachbereich Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bodamer
Frau Dauen
Frau von Hertell
Frau Ricklefs
Frau Dr. Dreßler-Bätz
Frau Heuschkel
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Zetel: Einschulungsuntersuchung
Text aktualisiert: September 2023, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
Text aktualisiert: September 2023, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
Bemerkungen
Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung
Metainformation
- Ursprungsportal: Einschulungsuntersuchung
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