Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Hinweise für Osterholz: Einschulungsuntersuchung
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist für alle Kinder und für ihre Eltern ein wichtiger, und auch ein bisschen aufregender Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Jedes Kind soll einen optimalen Start in die Schulzeit haben. Das wollen die Eltern, die Schule, der Kindergarten und auch der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes.
Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes ist eine Früherkennungsuntersuchung. Sie soll kleine Schwierigkeiten, die in der Schule zu einem großen Problem werden könnten, rechtzeitig feststellen und die Eltern beraten, was sie bis zur Einschulung noch für ihr Kind tun können.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Daher werden auch alle im Landkreis Osterholz wohnenden Kinder eines Einschulungsjahrgangs rechtzeitig vor der jeweiligen Einschulung in das Gesundheitsamt eingeladen. Der Schulexpress veranschaulicht den organisatorischen Fahrplan für die Schuleingangsuntersuchung (individuelle organisationsbedingte Abweichungen sind möglich).
Da im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung eine Vielzahl an Kindern von den Ärzten und medizinischen Mitarbeitern untersucht werden, sollten Sie nach Möglichkeit den angegebenen Termin wahrnehmen. Terminverschiebungen sollten nur in Ausnahmefällen beantragt werden.
Online-Dienst
Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Hinweise für Osterholz: Einschulungsuntersuchung
Das Gesundheitsamt ist für die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung zuständig.
Ansprechpartner
Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nitzschke
Frau Mahmood
Frau Deniz
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Osterholz: Einschulungsuntersuchung
Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin
- das gelbe Vorsorgeheft,
- den Impfausweis,
- weitere Unterlagen (falls vorhanden, wie z. B. Berichte vom Krankenhaus / Kinderzentrum, der Logopädie oder Ergotherapie etc.)
mit.
Außerdem sollten Sie natürlich Ihr Kind und etwa 60 Minuten Zeit mitbringen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Einschulungsuntersuchung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung