Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Hinweise für Osterholz: Einschulungsuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist für alle Kinder und für ihre Eltern ein wichtiger, und auch ein bisschen aufregender Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Jedes Kind soll einen optimalen Start in die Schulzeit haben. Das wollen die Eltern, die Schule, der Kindergarten und auch der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes.

    Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes ist eine Früherkennungsuntersuchung. Sie soll kleine Schwierigkeiten, die in der Schule zu einem großen Problem werden könnten, rechtzeitig feststellen und die Eltern beraten, was sie bis zur Einschulung noch für ihr Kind tun können.

    Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Daher werden auch alle im Landkreis Osterholz wohnenden Kinder eines Einschulungsjahrgangs rechtzeitig vor der jeweiligen Einschulung in das Gesundheitsamt eingeladen. Der Schulexpress veranschaulicht den organisatorischen Fahrplan für die Schuleingangsuntersuchung (individuelle organisationsbedingte Abweichungen sind möglich).

    Da im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung eine Vielzahl an Kindern von den Ärzten und medizinischen Mitarbeitern untersucht werden, sollten Sie nach Möglichkeit den angegebenen Termin wahrnehmen. Terminverschiebungen sollten nur in Ausnahmefällen beantragt werden.



    Allgemeine Informationen

    Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist für alle Kinder und für ihre Eltern ein wichtiger, und auch ein bisschen aufregender Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Jedes Kind soll einen optimalen Start in die Schulzeit haben. Das wollen die Eltern, die Schule, der Kindergarten und auch der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes.

    Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes ist eine Früherkennungsuntersuchung. Sie soll kleine Schwierigkeiten, die in der Schule zu einem großen Problem werden könnten, rechtzeitig feststellen und die Eltern beraten, was sie bis zur Einschulung noch für ihr Kind tun können.

    Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Daher werden auch alle im Landkreis Osterholz wohnenden Kinder eines Einschulungsjahrgangs rechtzeitig vor der jeweiligen Einschulung in das Gesundheitsamt eingeladen. Der Schulexpress veranschaulicht den organisatorischen Fahrplan für die Schuleingangsuntersuchung (individuelle organisationsbedingte Abweichungen sind möglich).

    Da im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung eine Vielzahl an Kindern von den Ärzten und medizinischen Mitarbeitern untersucht werden, sollten Sie nach Möglichkeit den angegebenen Termin wahrnehmen. Terminverschiebungen sollten nur in Ausnahmefällen beantragt werden.



    Online-Dienst

    Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung

    ID: L100040_538015615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Hinweise für Osterholz: Einschulungsuntersuchung

    Das Gesundheitsamt ist für die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung zuständig.

    Das Gesundheitsamt ist für die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung zuständig.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimstraße 1-3

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2920

    Fax: 04791 930-2999

    E-Mail: kjd@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Einschulungsuntersuchung

    Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin

    • das gelbe Vorsorgeheft,
    • den Impfausweis,
    • weitere Unterlagen (falls vorhanden, wie z. B. Berichte vom Krankenhaus / Kinderzentrum, der Logopädie oder Ergotherapie etc.)

    mit.

    Außerdem sollten Sie natürlich Ihr Kind und etwa 60 Minuten Zeit mitbringen.

    Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin

    • das gelbe Vorsorgeheft,
    • den Impfausweis,
    • weitere Unterlagen (falls vorhanden, wie z. B. Berichte vom Krankenhaus / Kinderzentrum, der Logopädie oder Ergotherapie etc.)

    mit.

    Außerdem sollten Sie natürlich Ihr Kind und etwa 60 Minuten Zeit mitbringen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)