Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Erfahrene Schulärztinnen untersuchen mit Unterstützung von Assistentinnen alle Kinder des aktuellen Einschulungsjahrgangs. Alle Kinder, die bis zum 1.10. des folgenden Einschulungsjahrgangs 6 Jahre alt werden sind zur Teilnahme an der Schuluntersuchung verpflichtet, auch wenn die sog. Flexiregelung des Schulgesetzes in Anspruch genommen wird. Dabei können die Eltern von Kindern, die ab den 2.7. bis zum 1.10.des Einschulungsjahrgang 6 Jahre alt werden darüber entscheiden, ob sie ihr Kind einschulen wollen oder nicht.

    Das Ziel unserer Untersuchung ist es, schulrelevante Auffälligkeiten zu erkennen und ggf. weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine fachärztliche Untersuchung zu veranlassen.

    Ab Oktober bis Juni werden die Untersuchungen wohnortnah in den Grundschulen und im Gesundheitsamt in Winsen durchgeführt. Die Einladung hierzu erhalten Sie vom Gesundheitsamt. Über die Onlineterminbuchung des Gesundheitsamtes ist ein Termin zur Schuleingangsuntersuchung zu buchen.

    Die Untersuchung wird nach "SOPHIA" (Sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben) durchgeführt. Die Befunde werden anonymisiert ausgewertet. Dadurch erhalten wir wichtige Informationen über den Gesundheitszustand der Kinder.

    Unsere Untersuchung dauert durchschnittlich 80 Minuten und gliedert sich in zwei Teile. Leider kann es kurzfristig zu Verzögerungen kommen.

    Wir bitten darum Wartezeit einzuplanen.

    Weitere Informationen



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Harburg

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    An den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vom Gesundheitsamt. Die genauen Kontaktdaten finden Sie rechts.

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-372

    Fax: +49 4171 693-174

    E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de

    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    • ausgefüllter Vorbereitungsbogen (Elternfragebogen)
    • ausgefüllter SDQ-Bogen (SDQ-Bogen)
    • (gelbes) Vorsorgeheft des Kindes
    • Impfpass des Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    Das Land Niedersachsen hat 2005 mit dem Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) die gesetzliche Grundlage geschaffen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Einschulungsuntersuchungen wurde 2007 im Niedersächsischen Schulgesetz aufgenommen (§56 NSchG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    Terminbuchung:

    In der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung ist ein QR-Code enthalten, sowie ein entsprechender Zugangscode für die Onlineterminbuchung.

    Über das Scannen des QR-Codes oder Eingabe des Links gelangen Sie auf das Serviceportal des Landkreises Harburg. Dort müssen Sie sich mit einem Nutzerkonto anmelden um zur Onlineterminbuchung zu kommen. Nachdem Sie sich mit dem Nutzerkonto angemeldet haben, ist der in der Einladung mitgeteilte Zugangscode einzugeben und Sie kommen anschließend zur Terminbuchung für die entsprechende Schule.

    Unter der Angabe der Kontaktdaten, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, buchen Sie sich dann einen passenden Termin zur Schuleingangsuntersuchung.

    Nachdem Sie einen Termin gebucht haben, bekommen Sie eine Terminbestätigung per E-Mail.

    Schuleingangsuntersuchung:

    Am Tag der Untersuchung werden nach der Begrüßung durch unsere Assistentin / unseren Assistenten zunächst die Befunde aus dem gelben Vorsorgeheft, Impfausweis und Vorbereitungsbogen ins Programm "SOPHIA" übernommen. Anschließend macht Ihr Kind einen Seh- und Hörtest. Es wird die Größe Ihres Kindes gemessen sowie das Gewicht ermittelt.

    Im zweiten Abschnitt wird Ihr Kind durch die Schulärztin / den Schularzt körperlich untersucht. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes erfolgt eine Überprüfung der Sprache, des Sprachverständnisses, der Fein- und Grobmotorik sowie der Wahrnehmungsfähigkeit.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    Bei schulrelevanten Problemen werden die aus ärztlicher Sicht notwendigen Maßnahmen erläutert. Sie erhalten einen Kurzbrief für Ihren Haus- bzw. Kinderarzt.

    Für unsere Qualitätssicherung ist es wichtig, dass uns der weiterbehandelnde Arzt eine Rückmeldung über die eventuell eingeleiteten Maßnahmen gibt.

    Alle erhobenen Untersuchungsbefunde werden streng vertraulich behandelt.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir verpflichtet sind, den Impfausweis einzusehen (§ 34 Infektionsschutzgesetz).

    Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter anderem unter www.masernschutz.de

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English