Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

    Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    Allgemeine Informationen

    Erfahrene Schulärztinnen untersuchen mit Unterstützung ihrer Assistentinnen alle Kinder des aktuellen Einschulungsjahrgangs. Die Kinder werden ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersucht, die die Schulfähigkeit beeinflussen. Ab November bis Juni werden die Untersuchungen wohnortnah in den Grundschulen und im Gesundheitsamt in Winsen durchgeführt. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

    Alle Kinder, die bis zum 1.10. des folgenden Einschulungsjahrgangs 6 Jahre alt werden sind zur Teilnahme an der Schuluntersuchung verpflichtet, auch wenn die sog. Flexiregelung des Schulgesetzes in Anspruch genommen wird. Dabei können die Eltern von Kindern, die ab den 2.7. bis zum 1.10.des Einschulungsjahrgang 6 Jahre alt werden darüber entscheiden, ob sie ihr Kind einschulen wollen oder nicht. Die Schulärztin gibt den Schulleitungen der Grundschulen eine Empfehlung zur Einschulung des Kindes aus ärztlicher Sicht. Sofern gesundheitliche Beeinträchtigungen auffallen, die die Schulfähigkeit beeinflussen, erhalten die Eltern ärztliche Empfehlungen für weiterführende Untersuchungen. Dann können rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen eingeleitet werden.

    Die Schulärztinnen beraten zu evtl. fehlenden Impfungen. Die Schule wird über den Masernimpfstatus des Kindes informiert.

    Damit die Ergebnisse regional und auch überregional vergleichbar sind, werden die Untersuchungen nach dem standardisierten SOPHIA - Einschulungsprogramm durchgeführt. Eine Überarbeitung der Arbeitsrichtlinien für die Einschulungsuntersuchungen erfolgt durch die niedersachsenweit beteiligten Schulärzte und Schulärztinnen jährlich. Das aktuelle Programm kann auf der Homepage der SOPHIA Arbeitsgruppe eingesehen werden. www.sophia-online.org

    Im nichtärztlichen Untersuchungsteil dokumentierten die Assistentinnen die persönlichen Angaben der Kinder aus dem Vorsorgeheft und dem Impfpass sowie die Ergebnisse des Seh- und Hörtestes sowie das aktuelle Körpergewicht und Körperlänge. Im ärztlichen Teil werden Screeninguntersuchungen zu allen Entwicklungsbereichen durchgeführt. Dazu gehören die körperliche Entwicklung, die Beweglichkeit im Groben wie im Feinen, die Auffassungsgabe, die Hörwahrnehmung und das Allgemeinwissen, die Sprache sowie das Verhalten. Für beide Untersuchungsteile wird zusammen eine Stunde Zeit eingeplant.

    Zur Dokumentation dieser Arbeit dient die Gesundheitsberichterstattung. Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen (SEU) werden jährlich anonymisiert ausgewertet und in Abständen von 2-3 Jahre für alle Kreise und Städte durch das Landesgesundheitsamt in Hannover veröffentlicht.

    Weitere Informationen



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    Landkreis Harburg
    Abteilung Gesundheit
    Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
    Schloßplatz 6
    21423 Winsen (Luhe)

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-372

    Fax: +49 4171 693-174

    E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de

    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    • ausgefüllter Vorbereitungsbogen (Elternfragebogen)
    • (gelbes) Vorsorgeheft des Kindes
    • Impfpass des Kindes

    Zur Einschulungsuntersuchung muss der ausgefüllte Vorbereitungsbogen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harburg: Schuleingangsuntersuchung

    Das Land Niedersachsen hat 2005 mit dem Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) die gesetzliche Grundlage geschaffen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Einschulungsuntersuchungen wurde 2007 im Niedersächsischen Schulgesetz aufgenommen (§56 NSchG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de