Einbürgerung

    Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einbürgerung

    Allgemeine Informationen

    Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier zuhause? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Diesen Vorgang nennt man Einbürgerung.

    Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird nach Prüfung und Feststellung des Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen. Jede Person, die das 16 Lebensjahr vollendet hat, muss für sich einen eigenen Antrag stellen. Über den Antrag entscheidet das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg in eigener Zuständigkeit. Das Einbürgerungsverfahren ist kostenpflichtig.

    Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit

    • Mehr Mitspracherecht
      • Sie können nicht nur in Oldenburg, sondern auch in Niedersachsen, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene an Wahlen teilnehmen. Außerdem können Sie selbst kandidieren und Ihre Interessen aktiv politisch vertreten.
    • Freier Zugang zu allen Berufen
      • Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. So können Sie zum Beispiel auch als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten.
    • Reisen leicht gemacht
      • Sie genießen Reise- und Visaerleichterungen in vielen Ländern außerhalb Europas.
    • Weniger Bürokratie
      • Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel mehr und müssen nicht mehr zur Ausländerbehörde.
    • Die Europäische Union steht Ihnen offen
      • Mit dem deutschen Pass genießen Sie volle Freizügigkeit innerhalb Europas. Nicht nur in der EU, sondern auch in den EWR-Staaten sowie in der Schweiz können Sie uneingeschränkt studieren, arbeiten und leben.

    Möglichkeiten der Einbürgerung

    Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: die Anspruchseinbürgerung und in Einzelfällen auch die Ermessenseinbürgerung, soweit bestimmte Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung nicht vorliegen.

    Nähere Informationen über die Voraussetzungen der Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung erhalten Sie unter "Voraussetzungen".

    Bitte beachten Sie die abweichende Erreichbarkeit des Teams unter dem Reiter "An wen muss ich mich wenden".



    Online-Dienst

    Einbürgerungsantrag online stellen

    ID: L100040_477672750

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einbürgerung

    Das Team Einbürgerungen erreichen Sie im Gebäude Markt 4-5.

    Bei Rückfragen können Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter wenden.

    Ansprechpartner

    Ausländerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3181

    E-Mail: auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Ausländerbüro ist für Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einbürgerung

    Erforderliche Unterlagen für die Anspruchseinbürgerung

    • Einbürgerungsantrag, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Informationsblatt zur Einbürgerung (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
    • ein Foto von Ihnen (nicht älter als ein Jahr); Fotos von miteinzubürgernden Kindern sind nicht erforderlich
    • gültiger Reisepass/gültige Identitätskarte oder Reiseausweis für Flüchtlinge/Asylberechtigte/ Staatenlose (ein Reiseausweis für Ausländer genügt in der Regel nicht), gegebenenfalls eine Staatsangehörigkeitsurkunde
    • Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise die gültigen Aufenthaltserlaubnisse von den miteinzubürgernden Personen
    • Nachweise zum Personenstand (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, gegebenenfalls Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)

    Hinweis: Ausländische Dokumente müssen Sie durch einen bei deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer oder Dolmetscher übersetzen lassen. Die Anerkennung von ausländischen Urkunden kann von einer Legalisation, Apostille oder einer Urkundenüberprüfung abhängig sein.

    • erweiterte Meldebescheinigungen über Ihre Wohnsitze der letzten 10 Jahre (für den Wohnsitz in Oldenburg ist keine Meldebescheinigung erforderlich)
    • Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse (deutsche Schulabschluss- oder Versetzungszeugnisse, Berufsabschlüsse, Sprachzertifikate, und so weiter)
    • sofern vorliegend: Integrationskursbescheinigung
    • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch erfolgreichem Einbürgerungstest/ Test "Leben in Deutschland" oder ein deutscher Schulabschluss
    • Nachweis über sämtliche Einkommensverhältnisse der letzten sechs bzw. 12 Monate, gegebenenfalls auch für Familienmitglieder (Ausbildungs-/ Arbeitsverträge, Verdienstabrechnungen, gegebenenfalls aktuelle Bescheide über den Bezug öffentlicher Leistungen, Bescheinigung der Steuerberatung, und so weiter)
    • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Datum und Unterschrift

    Einige Nachweise sind für alle Antragsteller verpflichtend einzureichen, andere sind optional und von Ihrer persönlichen Situation bzw. von der entsprechend anzuwendenden Rechtsgrundlage abhängig. Es ist daher möglich, dass Sie weitere Unterlagen beschaffen und nachreichen müssen.

    Erforderliche Unterlagen für die Ermessenseinbürgerung

    Zuzüglich zu den für eine Anspruchseinbürgerung erforderlichen Unterlagen sind zur Prüfung der Unterhaltsfähigkeit einzureichen:

    • Nachweise über eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter (aktueller Auszug aus dem Rentenversicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung)
    • Mietvertrag, Nachweis über die aktuelle Höhe der Miete und der monatlichen Heizkosten, gegebenenfalls Tilgungsplan (bei Eigentum)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einbürgerung

    Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung

    • Sie leben seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet und besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Diese Frist verkürzt sich nach erfolgreichem Besuch des Integrationskurses auf sieben Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden. Sofern Sie seit zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt ein dreijähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Inlandsaufenthalt.
      Hinweis: Bei Ehegatten/Lebenspartnern und Kindern unter 16 Jahren ist eine Miteinbürgerung zusammen mit dem Einbürgerungsberechtigten unter erleichterten Bedingungen möglich.
    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt (Nachweis anhand entsprechender Urkunden und Dokumenten erforderlich)
    • Sie können Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen (Einbürgerungstestbescheinigung, Bescheinigung Leben in Deutschland oder durch andere geeignete Nachweise)
    • Ihre Deutschkenntnisse sind ausreichend (Anerkanntes Sprachzertifikat mit dem Niveau B1 oder andere geeignete Nachweise)
    • Den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen können Sie nachhaltig aus eigenen Mitteln bestreiten. Sofern Sie Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen, haben Sie diesen Bezug nicht zu vertreten
    • Sie sind weder im Ausland noch im Inland wegen einer Straftat verurteilt worden und es besteht aktuell kein laufendes Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Sie
    • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und gewährleisten die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse
    • Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz)

    Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Einbürgerung. In bestimmten Fallkonstellationen sind Ausnahmen möglich. Gegebenenfalls kommt auch eine Ermessenseinbürgerung in Betracht. Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg

    Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung

    Für bestimmte Personengruppen sind Einbürgerungserleichterungen möglich. Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Staatenlose ist die Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre verkürzt. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge brauchen zudem ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben (es sei denn, es besteht eine weitere, für die der Schutzstatus nicht gilt).

    Der Lebensunterhalt auch für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen muss ohne den Anspruch auf öffentliche Leistungen nachhaltig gesichert sein.

    An der Einbürgerung besteht ein öffentliches (staatliches) Interesse.

    Eine Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung ist für Sie ausgeschlossen, wenn Sie

    • wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt wurden (insgesamt mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe oder drei Monate Freiheitsstrafe) beziehungsweise gegen Sie aufgrund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
    • sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes bekennen und Anhaltspunkte für eine extremistische, terroristische, antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Betätigung vorliegen,
    • die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse in Deutschland nicht gewährleisten,
    • eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen (auf der Aufenthaltserlaubnis abzulesen),
    • keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache beziehungsweise keine Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen (bei altersbedingten oder krankheitsbedingten Unvermögen sind Ausnahmen zugelassen),
    • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (in der Regel gilt dies für Bürgergeld und Grundsicherung) beziehen und diesen Bezug zu vertreten haben,
    • Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollen und dafür keine berechtigten Gründe und insbesondere keine konkreten Nachweise vorliegen (ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einbürgerung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einbürgerung

    Der Einbürgerungsantrag kann

    • online oder
    • schriftlich gestellt werden
      • per Post an Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Markt 4-5, 26122 Oldenburg,
      • per E-Mail an einbuergerungen[at]stadt-oldenburg.de oder
      • per Fax an 0441 235-4845
      • oder durch Einwurf des Antrages mit sämtlichen Anlagen in den Hausbriefkasten in der großen Holzeingangstür im Gebäude Markt 4-5 oder in die Postbox des Ausländerbüros im Eingangsbereich im Dienstgebäude Pferdemarkt 14

    Das Online-Antragsformular führt Sie komfortabel durch die Antragstellung. Wollen Sie den Antrag schriftlich stellen, finden Sie eine Anleitung zur Antragstellung sowie den Antragsvordruck unter Anträge/Formulare unten auf dieser Seite.

    Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung bezüglich Ihrer eingereichten Antragsunterlagen. Das Ausländerbüro prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder erforderliche Originale nach. Nach abgeschlossener Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen entscheidet das Ausländerbüro über Ihren Antrag.

    Liegen die Voraussetzungen vor und die Einbürgerung erfolgt ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Hinnahme von Mehrstaatigkeit), erhalten Sie den Einbürgerungsbescheid nebst Kostenfestsetzung sowie dem Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt.

    Muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, erhalten Sie nach positivem Abschluss der Prüfung eine Einbürgerungszusicherung per Post zugesandt. Sie müssen dann Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben und dem Ausländerbüro dies durch eine Bescheinigung Ihres Heimatstaates nachweisen. In diesem Fall erhalten Sie erst nach Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit den Einbürgerungsbescheid nebst Kostenfestsetzung und dem Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt.

    Beim Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im Ausländerbüro ist das sogenannte feierliche Bekenntnis zum Grundgesetz und der Bundesrepublik Deutschland abzugeben. Dies stellt den formalen Abschluss des Einbürgerungsverfahrens dar.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einbürgerung

    Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung bezüglich Ihrer eingereichten Antragsunterlagen.

    Die Bearbeitungsdauer hängt dann vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Mitwirkung ab, beträgt wegen der aktuell sehr hohen Antragszahlen derzeit 21 Monate. Zwischen Ihrer Eingangsbestätigung und einer weiteren Kontaktaufnahme durch das Ausländerbüro vergehen aktuell wegen der vielen Antragseingänge bis zu 21 Monate.

    Für spätere Nachreichungen im Einbürgerungsverfahren können aufgrund der hohen Antragszahlen leider keine Eingangsbestätigungen versandt werden. Wir bitten daher dringend, von entsprechenden schriftlichen oder telefonischen Anfragen abzusehen. Bei Rückfragen werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einbürgerung

    Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für jedes miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen, wenn diese zusammen mit Ihnen eingebürgert werden, ansonsten ebenfalls 255 Euro. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags fallen auch Gebühren an.

    Im Einbürgerungsverfahren können weitere Kosten entstehen durch:

    • die Beschaffung und gegebenenfalls Legalisierung von weiteren Personenstandsdokumenten sowie deren Übersetzung in die deutsche Sprache,
    • Prüfungsgebühren zur Erlangung eines Sprachzertifikates beziehungsweise einer Einbürgerungstestbescheinigung,
    • den nachzuweisenden Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit,
    • als Folge der Einlegung von Rechtsbehelfen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    deutscher Staatsbürger, Deutscher, Deutscher werden, Sprachtest, Staatsangehörigkeit, Deutschland, Staatsbürgerschaft, Leben in Deutschland, Integration, Wie werde ich Deutscher, integrieren, deutscher Bürger, Deutsche, Arbeiten, Einbürgerungstest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English